KI-Rechenzentrum in Neckarwestheim: Regionalverband Heilbronn-Franken hat Bedenken
Der Regionalverband Heilbronn-Franken hat Bedenken gegen das geplante KI-Rechenzentrum vorgelegt, das die Netze BW in Neckarwestheim bauen will. Was dahintersteckt und wie es weitergehen könnte.
Im Mai dieses Jahres wurde bekannt, dass die Netze BW ein Rechenzentrum für Künstliche Intelligenz (RZ) in Neckarwestheim plant. Als möglicher Standort wird eine Fläche neben dem Kernkraftwerk (GKN) geprüft, das sich im Rückbau befindet. Nun hat der Regionalverband Heilbronn-Franken (RV) Bedenken gegen den Vorentwurf des Bebauungsplans erhoben, den der Gemeinderat im Juli gebilligt und der derzeit für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden ausgelegt ist.
Mögliche Fläche für KI-Rechenzentrum in Neckarwestheim liegt auf Grünzug
Das Planungsgebiet befindet sich laut Flächennutzungsplan zu einem Großteil (2,9 Hektar) auf einem regionalen Grünzug. Dessen Funktionen liegen vorrangig im Naturschutz, der Landschaftspflege und Erholung. Die Areale sind „von Siedlungstätigkeit und funktionswidrigen Nutzungen freizuhalten“, heißt es in der Stellungnahme des Regionalverbands. Bauprojekte seien mit Ausnahmen möglich, wenn es sich beispielsweise um technische Infrastruktur handelt oder bestimmte Faktoren wie eine Bedeutung für die Allgemeinheit gegeben sind.

Das geplante RZ erfülle die Kriterien für eine Ausnahmeregelung nicht. Das gibt der Planungsausschuss des RV in seiner Stellungnahme an. Erschwerend kommt hinzu, dass das Plangebiet auf eine Engstelle des Regionalen Grünzugs fällt, die unter besonderem Schutz steht.
Bedenken gegen KI-Rechenzentrum: Was sind die Folgen für das Projekt?
Bei den Bedenken handelt es sich um eine Formalie, die erstmal keine Auswirkungen auf das Vorhaben der Netze BW hat. Das betont auch Verbandsdirektor Andreas Schumm. „Wir wollen die Ansiedlung an sich nicht verhindern“, erklärt er unserer Redaktion. Aber „die jetzige Planung funktioniert so nicht“.
Der Regionalverband empfiehlt zur Lösung des Problems einen Abweichungsantrag bei der höheren Raumordnungsbehörde, dem Regierungspräsidium Stuttgart. Dafür müsse nachgewiesen werden, warum „nur der vorgesehene Standort für die Umsetzung der Planung möglich ist“. Aufgrund der Netzanschlüsse des GKN sieht der RV eine Standortbindung als „grundsätzlich herleitbar“ an. Sobald der Nachweis erbracht sei, werde man laut Schumm die Bedenken zurückziehen. Der Mutterkonzern EnBW äußerte sich auf Nachfrage unserer Redaktion nicht.
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