Bei der letzten Auswertung waren in Weinsberg 609 Hunde registriert, darunter zwölf Kampfhunde. Die Hundesteuer hat 2025 in der Weibertreustadt ein geschätztes Jahresaufkommen von rund 78.000 Euro. Gegenüber dem Vorjahr sind das 10.000 Euro Mehreinnahmen durch die Erhöhung der normalen Hundesteuer und weitere 12.000 Euro durch die höhere Besteuerung von Kampfhunden.
Weinsberg erhöht Steuer für Kampfhunde ums Zehnfache – Besitzer: „Absolut daneben“
Im Dezember 2024 hat der Weinsberger Gemeinderat die Hundesteuer angehoben und Kampfhunde mit einem stark erhöhten Steuersatz belegt. Das war nun Stein des Anstoßes in der Bürgerfragestunde.
Der Abgang am Ende war markant: Mit Wucht stieß der Weinsberger die schwere Eichentür zum Sitzungssaal zu, so dass diese wieder aufsprang. Es war der Schlusspunkt eines Schlagabtauschs zwischen dem Besitzer eines Kampfhundes und Bürgermeisterin Birgit Hannemann.
Gemeinderat Weinsberg beschließt Erhöhung der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer
Rückblick: Im Dezember hatte der Weinsberger Gemeinderat mit Bürgermeisterin Hannemann an der Spitze neben der Vergnügungssteuer auch die Hundesteuer erhöht. Die Stadt steuert finanziell schwierigen Zeiten entgegen und dreht an diversen Stellschrauben, um Ausgaben zu verringern und Einnahmen zu erhöhen. Besonders an solchen, die schon sehr lange nicht mehr angetastet worden sind.
Zum Beispiel an der Stellschraube Hundesteuer. Sie wurde zuletzt vor 23 Jahren erhöht. Ein Hund kostet nun 108 Euro pro Jahr – zwölf Euro mehr als bisher. Im Vergleich mit anderen Kommunen sei der Satz weiterhin vertretbar, befanden Verwaltung und Gemeinderat.
Kampfhundebesitzer in Weinsberg müssen tief in die Tasche greifen
Der Gemeinderat war außerdem der Ansicht: Für sogenannte Kampfhunde wie Bullterrier, American Staffordshire Terrier oder Mastiff gilt ab 2025 nicht mehr der normale Steuersatz, sondern ein zehnfach erhöhter: Statt bisher 96 Euro beziehungsweise neu 108 Euro pro Jahr sind es für Besitzer dieser Hunde nun 1080 Euro. Hält ein Weinsberger mehr als einen Kampfhund, zahlt er für jeden weiteren ab sofort 2160 Euro pro Jahr.
„Das ist total unverhältnismäßig“, ärgerte sich ein Einwohner in der Bürgerfragestunde der jüngsten Ratssitzung. Sein Hund, laut Liste ein Kampfhund, gehe täglich mit zur Arbeit. „Es gab noch nie einen Vorfall, und es wird auch nie was passieren.“ Das Verhalten eines Kampfhundes – bei der letzten Auswertung waren zwölf in Weinsberg registriert – hänge von der Haltung ab, ist der Bürger überzeugt. Sein Hund sei ein vollwertiges Familienmitglied. Die Besteuerung in Weinsberg findet er „absolut daneben“.

Weinsberger Bürgermeisterin: Zahl der Kampfhunde mit Lenkungssteuer begrenzen
Bürgermeisterin Birgit Hannemann entgegnete: „Niemand will gezielt gegen einzelne Hundehalter vorgehen.“ Aber: Ja, man wolle die Zahl der Kampfhunde mit dieser sogenannten Lenkungssteuer begrenzen, zumal es unlängst einen Vorfall gegeben habe, der auch dokumentiert sei.
Ergebnis einer stichprobenartigen Abfrage der Weinsberger Stadtverwaltung im Dezember: In Eberstadt und Neuenstadt wird ein Kampfhund nicht gesondert besteuert, in Erlenbach kostet er mit 480 Euro pro Jahr etwa halb so viel wie in Weinsberg, in Obersulm sind es 600 Euro, in Lehrensteinsfeld ist der Betrag mit 960 Euro ähnlich hoch wie in Weinsberg, in Ellhofen ist er mit 1080 Euro genau gleich, in Wüstenrot sind sogar 1200 Euro fällig.
Hundebesitzer aus Weinberg: „Das ist aktives Rausekeln“
Die Besitzerin eines Labradors sprang dem Eigentümer des Kampfhundes bei: Ihr Tier spiele oft mit dem Listenhund. „Es kann nicht sein, dass die Halter von Hunden bestraft werden, die einen Wesenstest gemacht haben und zur Hundeschule gegangen sind.“ Das sei respektlos den Leuten gegenüber. Der Mann ging einen Schritt weiter: „Das ist aktives Rausekeln.“
Eine andere Frau beklagte: Für ihre drei Hunde zahle sie nun insgesamt über 3000 Euro Steuern im Jahr. „Ich kann nicht mehr in Urlaub fahren.“
Kampfhundebesitzer aus Weinberg zieht Klage in Erwägung
Der aufgebrachte Kampfhundebesitzer drohte schließlich mit einer Klage. Das könne er tun, entgegnete Birgit Hannemann. Sie bescheinigte ihm jedoch wenig Aussicht auf Erfolg. Es liege im Ermessen des Gemeinderates, den Steuersatz festzulegen. „Und das nennt man dann Demokratie?“, ereiferte sich die Labrador-Frau. „Ja“, antwortete die Rathauschefin. „Die demokratisch gewählten Bürger haben die Satzung erlassen, zum Wohle der Stadt.“
Es sei wie bei anderen Steuerarten auch, widersprach Hannemann der Kritik, dass zwar Steuern eingenommen würden, aber für Hunde nichts getan werde: Die Steuer komme der Allgemeinheit zugute und nicht einer bestimmten Gruppe oder einem bestimmten Zweck.

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