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Ärger mit dem Grundsteuerbescheid: Gutachter sind derzeit nur schwer zu finden

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Beim Grundsteuer-Webinar der Heilbronner Stimme werden viele Fragen beantwortet. Die Notwendigkeit eigener Gutachten und die Höhe der Bodenrichtwerte sind Hauptkritikpunkte. 


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Nicht nur Ortwin Czarnowski aus dem Klingelwegle in Leingarten fragt sich derzeit: Wozu einen Garten mit Blumen pflegen, der Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen, Glühwürmchen und am Abend Fledermäusen eine Heimat bietet, wenn der Staat einen dafür zur Kasse bittet? Der Grundsteuerbescheid hat sich von 238,64 auf 1151,62 Euro verfünffacht. „Das alles ist mit viel Arbeit verbunden, Arbeit die nicht aufhört, und dafür müssen wir zahlen und das nicht wenig.“

Grundsteuer-Ärger: Viele Grundstücksbesitzer sehen Bodenrichtwerte als zu hoch angesetzt

Beim Webinar der Heilbronner Stimme mit 300 Teilnehmenden beantwortete Andrea Schmid-Förster vom Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg viele Fragen, die in eine ähnliche Richtung gingen. Zentral im Fokus stehen die Bodenrichtwerte, die viele Grundstücksbesitzer als zu hoch angesetzt sehen. „Die Bodenrichtwerte sind von sehr zentraler Bedeutung“, stellte Andrea Schmid-Förster fest.

Gleichartige und gleichwertige Grundstücke sollen in einer Bodenrichtwertzone zusammengefasst werden. „Unbebaubares Gartenland wird nicht extra eingestuft“, so einer der zentralen Kritikpunkte. „Die Finanzämter halten sich sklavisch an die Bodenrichtwertzonen und beachten die Hinweise der Gutachter nicht.“ 

Für manchen Hausbesitzer ist das Eigenheim durch die Reform unverhältnismäßig teuer geworden.
Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com
Für manchen Hausbesitzer ist das Eigenheim durch die Reform unverhältnismäßig teuer geworden. Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com  Foto: Andrey Popov

Steuerzahlerbund: Einspruch gegen Grundsteuer-Bescheid jetzt nicht mehr sinnvoll

Dass nun die Belastung Einzelner ganz erheblich steigt, sei aber weder die Schuld der Gutachterausschüsse noch der Kommunen, so die stellvertretende Vorsitzende des Bunds der Steuerzahler im Ländle. Daher sei es auch nicht sinnvoll, jetzt noch Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einzulegen, außer, wenn dieser fehlerhaft ist. „Unter Umständen kann so ein Einspruch sogar kostenpflichtig werden.“

Wer eine neue Einstufung seines Grundstücks in Teilen oder komplett erreichen will, muss dies über ein privat bestelltes Gutachten tun. Erst bei einer Abweichung von mehr als 30 Prozent ist der „Antrag auf Wertfortschreibung“ möglich. Entsprechende Gutachten können noch bis 30. Juni in Auftrag gegeben werden.

Kosten für ein Gutachten müssen selbst getragen werden

Die Kosten dafür müssen selbst getragen werden. Daher solle man sich überlegen, ob die beispielsweise 1500 Euro über die Ersparnis bei einer geringeren Grundsteuer wieder reinkommen. Zudem kann der mögliche Preis bei einem Verkauf sinken, wenn für einen Teil des Grundstücks ein geringerer Bodenrichtwert gilt.

Einen Gutachter zu finden, kann mitunter schwierig werden, da derzeit viele solcher Verfahren in Auftrag gegeben werden. Ein Merkblatt der Oberfinanzdirektion listet zertifizierte Gutachter auf, auch der Bund der Steuerzahler könne diese Liste zuschicken, versprach Pressesprecher Daniel Bilaniuk.

Strittig bei der Grundsteuerreform ist vor allem die Verschiebung der Belastung hin zum Wohnen: Nach einer Erhebung des Bunds der Steuerzahler zahlen vor allem Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern deutlich mehr als bisher. „Gewinner sind die Eigentumswohnungen und die Geschäftsgrundstücke“, so Andrea Schmid-Förster, stellvertretende Landesvorsitzende in Baden-Württemberg, die verschiedene Grundsteuersätze für Wohnen und Gewerbe fordert.

Wegerechte, nicht bebaubare Grundstücksanteile oder die Verschiebung in eine benachbarte Bodenrichtwertszone seien gute Gründe, ein Gutachten in Auftrag zu geben. Schließlich zahle man die Grundsteuer ja jedes Jahr. Erst 2029 werden die Bodenrichtwerte wieder neu festgestellt. „Dann beginnt das Spiel von Neuem“, so Andrea Schmid-Förster.

Auch in der Landwirtschaft gilt für das Wohnhaus nun die Grundsteuer B

Einige Fragen bezogen sich auf die ab 2025 greifende Neuregelung, dass für innerörtlich gelegene Hofstellen nun auch die Grundsteuer B bezahlt werden muss. Hier könnte sich ein Gutachten lohnen, ob wirklich die gesamte Bebauung mit Ställen und Scheunen oder nur das Wohnhaus in die preislich höher gelegene Kategorie gruppiert werden muss.

Umgekehrt könne es sich aber auch lohnen, die Ausweitung des Wohngrundstücks auf angrenzende Flurstücke mit Gartenland zu beantragen, damit die gesamte Fläche als wirtschaftliche Einheit behandelt wird. Dann müsse nicht für jedes Grundstück ein separates Gutachten erstellt werden.

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