Bund der Steuerzahler: Grundsteuerreform weiter rechtlich strittig
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Der Bund der Steuerzahler stellt in einem Webinar der Heilbronner Stimme mit 300 Teilnehmern das reine Bodenwertmodell erneut in Frage. Die kommunale Abgabe von der Lage abhängig zu machen, verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz.
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Bei einem Webinar der Heilbronner Stimme mit 300 Teilnehmern stellte Andrea Schmid-Förster, stellvertretende Vorsitzende des Bundes der Steuerzahler in Baden-Württemberg, den Stand der Klagen gegen die Grundsteuerreform im Land vor. Hauptkritik: Das bundesweit einzigartige Bodenwertmodell vernachlässige die Gebäudekomponente total.
Grundsteuerreform: Besitzer älterer Häuser mit großem Grundstück zahlen nun überproportional mehr
Die Folge ist vielerorts, dass Besitzer älterer Häuser mit großem Grundstück nun überproportional mehr bezahlen müssen. Teilweise könne man sogar von einer „Erdrosselungswirkung“ sprechen, wenn eine schmale Rente nicht mehr ausreiche, um die Kosten für das Grundstück dauerhaft aufzubringen.
Der Bundesfinanzhof muss nun darüber entscheiden, ob der Fokus in Baden-Württemberg nur auf Grund und Boden gleichheitswidrig ist. Die Grundsteuer, die eine Abgabe für kommunale Leistungen wie das Bauen von Straßen ist, müsse nach dem Äquivalenzprinzip auch gleichmäßig verteilt werden. In Bayern, so Andrea Schmid-Förster, sei der Bodenwert überall gleich angesetzt, in Baden-Württemberg gebe es erhebliche Unterschiede.
Wer einen großen Garten hat, muss nach der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg nun deutlich mehr dafür bezahlen.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Ein weiterer Streitpunkt ist, dass für eine Neueinstufung ein kostenpflichtiges Gutachten erstellt werden muss. Den Finanzämtern sei durch die Vorarbeit der Gutachterausschüsse bekannt, wenn ein Teil des Grundstücks nicht wirtschaftlich genutzt werden kann. Daher sei es nicht nachvollziehbar, dass die Finanzämter die Berechnung nicht eigenständig ändern können, so Schmid-Förster.
Zudem sei es nicht nachvollziehbar, dass für jedes Grundstück ein eigenständiges Gutachten erstellt und auch bezahlt werden muss, wenn ein Bauverbot eine komplette Zone betrifft.
Suche nach Grundsteuer-Gutachtern gestaltet sich derzeit schwierig
Derzeit sei es schwierig, an zertifizierte Gutachter zu kommen. Die Gutachterausschüsse in Eppingen und Bad Friedrichshall, die für den südlichen beziehungsweise nördlichen Landkreis Heilbronn zuständig sind, erstellen laut Informationen des Steuerzahlerbundes mangels Personal keine Gutachten zur Überprüfung der Bodenrichtwerte im Auftrag einzelner Besitzer. Im Gegensatz dazu bietet die Stadt Heilbronn dies an.
Bemerkenswert sei, so Andrea Schmid-Förster, dass die Kosten mit 460 Euro plus Mehrwertsteuer für die Erstellung von Gutachten zur Überprüfung des Grundsteuerwerts in Heilbronn vergleichsweise gering seien. Üblicherweise koste ein Bodenwertgutachten rund 1500 Euro, so die Erfahrung des Vereins „Haus und Grund“. Noch eine Heilbronner Besonderheit: Wird im Laufe der Gutachtenbearbeitung festgestellt, dass der tatsächliche Wert des Grundstücks nicht mehr als 30 Prozent vom Grundsteuerwert abweicht, so kann der Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zurückgezogen werden. „In diesem Fall reduzieren sich die Gebühren auf 115 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer“, heißt es auf der Internetseite der Stadt Heilbronn.
Musterklagen
Auch gegen die Notwendigkeit eines selbst bezahlten Gutachtens laufen derzeit Klagen. Besonders skurril mutet der Fall einer Eigentümerin eines Einfamilienhauses in Überlingen an: Für einen Teil des Grundstücks direkt am Bodensee, der direkt am Wasser liegt, soll die volle Grundsteuer bezahlt werden. Obwohl der Fall offensichtlich ist, muss nun mit einen Gutachten belegt werden, dass die Fläche nicht für Wohnzwecke genutzt werden kann. fwi
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