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Amoklauf in Graz: Wie sind Schulen im Raum Heilbronn auf Notfälle vorbereitet?

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An einer Schule in Graz in Österreich ist es zu einem Amoklauf mit mehreren Toten gekommen. Pläne für Ernstfälle gibt es auch im Raum Heilbronn, allerdings auch Verbesserungspotenzial. 


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Natürlich hofft Andreas Klaffke, Direktor des Albert-Schweitzer-Gymnasiums in Neckarsulm, wie alle seiner Kolleginnen und Kolleginnen, nie einen Amoklauf wie an der Schule in Graz erleben zu müssen. Aber: „Wir sind auf Notsituationen vorbereitet.“

Das Erstellen der Kriseninterventionspläne sei ein erheblicher Aufwand. Wichtiger wäre dem Schulleiter aber die Präventionsarbeit: „Unsere sehr engagierte Schulsozialarbeit ist völlig damit beschäftigt, das Feuer auszutreten.“ Hier fordert der Direktor mehr Personal und würde auch im Hinblick auf „gescheiterte Schüler-Karrieren“ sich wünschen, das „manche Eltern weniger ambitioniert“ wären.


Amokläufe an Schulen verhindern: Neckarsulmer Direktor fordert mehr Sozialarbeit

Nach einer Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums muss jede Schule einen Krisenplan für das Verhalten bei Notfällen und Krisenereignissen erstellen. Die können neben Bränden auch Bombendrohungen, Starkregen oder Amokalarme sein. Feuerwehr und das zuständige regionale Polizeipräsidium beraten bei der Erstellung der Krisenpläne. Der muss Baupläne, Angaben über Flucht- und Rettungswege sowie Informationen zum schulinternen Krisenteam enthalten. 

Unterschiedliche Personen sollen benannt werden, die den Kontakt zu den Rettungskräften, Eltern und Ersthelfern herstellen. Andere Personen sollen sich um die Schülerinnen und Schüler kümmern. Bei einem Brand ist es wichtig, dass möglichst schnell alle das Gebäude verlassen. 

Amokalarm an Schulen: Die wenigsten sind baulich darauf eingerichtet

Anders ist es bei einem Amokalarm. Hier sollen die Türen geschlossen oder verbarrikadiert werden und die Kinder im Klassenzimmer bleiben. Durchsagen sollen „weitestgehend im Klartext unter Angabe der Gefahrenart sowie konkreter Verhaltensanweisungen“ erfolgen. Der Text ist nur den Lehrkräften bekannt und unterscheidet sich deutlich von dem bei einem Brandalarm. 

Empfohlen wird auch ein „stummer Alarm“ beispielsweise über Lichtsignale. Allerdings sind die wenigsten Schule baulich dafür ausgestattet. Auch gibt es kaum Alarmierungssysteme, die eine Meldung direkt an die Polizei übermitteln. Während Brandschutz-Übungen jährlich vorgeschrieben sind, werden Übungen „für das Verhalten mit Verbleib im Gebäude“ wie zum Beispiel Einschlusssituation während eines Amokalarms lediglich empfohlen – und diese auch nur für das Personal, nicht für Schülerinnen und Schüler.

Bei einem Ernstfall werden die Eltern erst mal nicht informiert, um Panik und Massenaufläufe rund um die Schule zu vermeiden. Die Polizei versucht, die Gefahrenlage einzuschätzen und stimmt dann mit der Schulleitung das weitere Vorgehen ab. Bei einer Gefahrenlage informiert die Polizei immer zuerst die Schulleitung und gibt dabei auch möglichst konkrete Handlungsanweisungen. 

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