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Gewalthilfegesetz

Platzmangel in Frauenhäusern: Vor allem der Landkreis Heilbronn hat Nachholbedarf

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Häusliche Gewalt nimmt bundesweit zu, doch im Landkreis Heilbronn fehlen weiterhin ausreichend Frauenhaus-Plätze. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention zeigt den akuten Handlungsbedarf – ein Rechtsanspruch kommt jedoch erst in einigen Jahren.


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Fast jeden Tag wird in Deutschland eine Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe, im besonders schweren Fall auch mit Todesfolge, haben bundesweit um 8,5 Prozent zugenommen. Damit es nicht so weit kommen muss, sind Frauenhäuser als Zufluchtsort vor häuslicher Gewalt oft der letzte Ausweg. „Hier gibt es Schutz und fachliche Beratung“, stellt Susanne Thielicke, Leiterin des Dezernats Jugend und Soziales beim Landratsamt Heilbronn fest. 

Der Landkreis Heilbronn hat noch erheblichen Nachholbedarf. Die Umsetzung des Gewalthilfegesetzes infolge der Istanbul-Konvention würde rechnerisch 35 Familienplätze im Landkreis erfordern, was bei einer Frau und 1,5 Kindern insgesamt 88 Betten bedeuten würde, stellte Thielicke im Sozialausschuss des Kreistages vor. 

Umsetzung des Gewalthilfegesetzes: Heilbronner Landrat für landesweite Lösung

Die Istanbul-Konvention des Europarats von 2011 schafft verbindliche Rechtsnormen, um Frauen vor Gewalt zu schützen. Für die Umsetzung der Konvention in ein Gewalthilfegesetz ist das Land zuständig, betonte die Dezernentin. „Das betrifft auch die Finanzierung.“ Bis zum 1. Januar 2027 müsse eine Konzeption stehen. Ab 2032 soll es dann einen Rechtsanspruch geben. 

Frauenhäuser sind oft die letzte Zuflucht bei häuslicher Gewalt. Es gibt aber zu wenige Plätze in der Region.
Frauenhäuser sind oft die letzte Zuflucht bei häuslicher Gewalt. Es gibt aber zu wenige Plätze in der Region.  Foto: Maja Hitij/dpa

Wie genau die Umsetzung vonstatten gehen soll, dazu gebe es noch keine Informationen. „Für die Kommunen lässt sich keine Verpflichtung ableiten“, stellte Thielicke klar. Landrat Norbert Heuser forderte: „Es muss eine landesweite Lösung und Finanzierung geben.“ Isabell Huber (CDU) stellte dies parteiübergreifend in Aussicht: „Es ist erschreckend, was hier alles passiert.“

Wohin im Notfall? So ist die Situation in den Frauenhäusern in Heilbronn und Hohenlohe

Im Hohenlohekreis gibt es ein Frauenhaus mit 14 Plätzen in sechs Zimmern. „Eine Ermittlung des rechnerischen Bedarfs nach dem Gewalthilfegesetz ist bislang nicht erfolgt“, so die Auskunft aus dem Landratsamt. 

Die Angebote für Frauen in Heilbronn und Umgebung, welche häuslicher Gewalt ausgesetzt sind, stellt Achim Bocher, Leiter des Amts für Familie, Jugend und Senioren der Stadt Heilbronn dar: Für die Fachberatung „Frauen in Not“ gibt es in Heilbronn drei Beratungsstellen für Frauen – bei Bedarf auch für inklusive Kinder – die gemeinsam mit dem Landkreis gefördert werden. Die Träger der Beratungsstelle sind pro familia, Frauen helfen Frauen sowie die Mitternachtsmission des Diakonisches Werkes für den Stadt- und Landkreis Heilbronn.


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Als Schwerpunkt der Beratungsstelle gelten Gewalt im „sozialen Nahraum“. Dies könne unter anderem physische, psychische, ökonomische, emotionale, sexualisierte und soziale Gewalt sein, Gewalt im Namen der Ehre, wie zum Beispiel Zwangsverheiratung, sowie Stalking sein.

In Heilbronn gibt es zwei Träger, die ein Frauenhaus betreiben. Das Diakonische Werk hält insgesamt neun Plätze vor. Frauen helfen Frauen bieten sechs Plätze, die im Laufe des Jahres erweitert werden. „Wir haben in unserem Frauenhaus Plätze für acht Frauen und 14 Kinder“, sagt Anna Knödler.

Frauenhaus-Plätze: Bedarf für den Stadtkreis Heilbronn ist derzeit gedeckt

Insgesamt gebe es für das Jahr 2026 perspektivisch 17 Plätze. „Die Platzzahl ist bezogen auf Frauen benannt, beinhaltet aber bei Bedarf auch die dazugehörigen Kinder“, erklärt Bocher. „Der Bedarf für den Stadtkreis Heilbronn ist mit den vorhandenen Plätzen im Sinne der Istanbul-Konvention derzeit gedeckt“, stellt Bocher fest.


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Allerdings sind die notwendigen Plätze für den Landkreis nicht vorhanden. „Wir begrüßen die Diskussion des Landkreis Heilbronn ausdrücklich, da hierdurch für alle Kommunen perspektivisch der Bedarf an einer wohnortnahen und sicheren Unterstützung gedeckt wird.“ Man stimme sich bei der Einschätzung des Unterstützungsbedarfes für Frauen in Notsituationen eng ab, wie auch die gemeinsame Förderung der ambulanten Beratungsstruktur zeige.

Für Opfer von Menschenhandel gibt es in Heilbronn ebenfalls Unterstützung. Es gibt eine Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel beim Diakonischen Werk. Diese Fachberatungsstelle wird aus Landesmitteln gefördert. Des Weiteren bestehen fünf Plätze für Unterbringung und sozialer Betreuung von Betroffenen von Menschenhandel ebenfalls mit dem Diakonischen Werk.

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