Diebstähle auf Friedhöfen machen fassungslos: "Toten soll man ihre Ruhe lassen"
Blumen, Gestecke, Dekoration: Immer wieder werden von Gräbern Gegenstände gestohlen. Eine Gemeinde in der Region setzt seit Jahren auf Videoüberwachung – mit Erfolg.
Seit ein, zwei Jahren fällt Klaus Schoch immer wieder auf, dass auf dem Grab seiner Eltern Dinge fehlen. „Dieses Jahr wurden zum dritten oder vierten Mal Pflanzen gestohlen." Auch zwei Metallvögel zur Dekoration seien entwendet worden. „Die Pflanzen wurden einfach rausgerissen,“ erzählt der 76-jährige, zurück blieb ein Loch. Anfälliger für Diebstahl seien frisch eingepflanzte Gewächse: „Wenn es mal länger in der Erde ist, bleibt es eigentlich auch drinnen.“
Blumen und Deko von Gräbern gestohlen: Empörung bei Angehörigen
Klaus Schoch hat ebenfalls schon von anderen gehört, dass Dekorationen und Pflanzen von Gräbern entwendet werden. Eine ältere Dame habe ihm erzählt, dass bei ihr einzelne Gestecke gestohlen worden seien, die sie im Einzelfall auf anderen Gräbern wiederentdeckt habe. Der finanzielle Schaden ist für Klaus Schoch dabei nebensächlich, es geht ihm um die Pietätlosigkeit: „Den Toten soll man ihre Ruhe lassen.“
Wieso man von Gräbern stiehlt, kann er nicht nachvollziehen, er möchte den Stehlenden ins Bewusstsein rufen, was sie tun. Doch was soll man als betroffene Person dagegen tun? „Man kann vielleicht eine Wildkamera aufstellen, aber das widerstrebt mir eigentlich“, bemerkt der Talheimer.
Diebstahl auf Friedhöfen: Videoüberwachung gegen Blumenklau in Ittlingen
Auf dem Friedhof im Kraichgauort Ittlingen gibt es tatsächlich eine Videoüberwachung. „80 Prozent der Grabstellen werden abgedeckt,“ schätzt Bauhofleiter Stefan Kompe den überwachten Bereich. Dafür seien vor über zehn Jahren zwei Masten mit Kameras an einem Haupteingang aufgestellt worden. Schilder weisen die Besucherinnen und Besucher auf die Überwachung hin, hier läuft alles nach den Datenschutzregelungen.
„Während den Bestattungszeiten sind die Kameras ausgeschaltet.“ Eingesehen wird das Videomaterial auch nur bei entsprechendem Bedarf. Das dürfte aber recht selten vorkommen. Denn dem Ittlinger Bauhofleiter sind aus seiner zehnjährigen Amtszeit keine größeren Vorfälle bekannt. Beschwerden über die Kameras kämen aus der Bevölkerung nicht, „da hört man gar nix drüber.“
Dabei war Ittlingen sogar überregional in den Schlagzeilen, als die Video-Überwachung startete. Der Landesdatenschutzbeauftragte wurde auf den Fall aufmerksam und prüfte den Fall. Letztlich gab es keine rechtlichen Bedenken gegen die Überwachung.
An diesen Tagen schlagen die Friedhof-Diebe besonders gerne zu
Inge Wintterle ist schon seit 1960 bei der Friedhofsgärtnerei Wintterle in Heilbronn: „Wenn zu Gedenktagen frische Sträuße auf die Gräber kommen, kommt es vor, dass sie am nächsten Tag wegkommen.“ Eine Zunahme an Diebstählen gab es ihres Erachtens in den letzten Jahren nicht. Generell würden eher Sachen gestohlen, die ins Auge fallen und lose auf dem Grab liegen.
Hauptsächlich an Feiertagen wie Totensonntag oder Weihnachten kämen auch ganze Gestecke und Bindungen fort, erklärt die Seniorchefin. „Die Leute fragen teilweise am nächsten Tag wo es ist,“ deshalb führt die Gärtnerei beim Bestücken der Gräber eine Liste.
Diebstahl auf dem Friedhof: Betroffene sollen Anzeige erstatten
„Es ist gerade nicht mehr als sonst,“ bemerkt auch Martin Heier. Der 58-jährige Abteilungsleiter des Heilbronner Grünflächenamts erklärt, dass Betroffene Anzeige bei der Polizei erstatten können, es sei ja Diebstahl. Gestohlen würde eigentlich zu jeder Tageszeit, die Mitarbeiter seien auch sensibilisiert worden, dennoch käme es immer wieder zu Diebstählen.
Aktuell liegen keine Beschwerden in Eppingen vor, sagt Rathaussprecherin Vanessa Heitz. Die Diebstähle kämen in unregelmäßigen Abständen vor und es handle sich dabei „überwiegend um Blumengestecke, Vasen, Figuren, Kerzen oder anderer Grabschmuck,“ ergänzt die Eppinger Pressesprecherin. Da Friedhöfe als öffentliche Orte für alle frei zugänglich sind, sei eine Nachverfolgung der Taten schwierig. Sie empfiehlt generell: „Keine Wertgegenstände an den Grabstätten hinterlassen.“

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