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Finanzielle Risiken durch die Ganztagsbetreuung

  
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Die Kommunen sollen die Schulen ausbauen. Es muss klar sein, wie viel Geld es dafür gibt und was Eltern bezahlen müssen. Sonst droht in den neuen Gebäuden möglicherweise Leerstand. 

Die Betreuung an Grundschule soll ausgebaut werden. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch dafür.
Die Betreuung an Grundschule soll ausgebaut werden. Ab 2026 gibt es einen Rechtsanspruch dafür.  Foto: Klaus-Dietmar Gabbert

Die Lehrerin erklärt: ,,Wörter, die mit Un- anfangen, sind etwas schlechtes: Unfall, Unglück. Kann mir jemand noch ein Beispiel mit Un- nennen?“ Meldet sich Susanne: ,,Unterricht“. Für die Gemeinden, die sich derzeit mit dem Ausbau der Grundschulen für die Ganztagsbetreuung beschäftigen müssen, kommt noch dazu: Un-klare Situation. 

Oder man kann es auch gleich deutlicher sagen. Es ist ein Unding, dass den Kommunen die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung beginnend mit der ersten Klasse ab 2026 aufgebürdet wird, es aber gleichzeitig völlig unklar ist, welche Kosten dafür erstattet werden. Nach dem Motto: Baut mal, in einem Jahr müsst ihr fertig sein, dann sehen wir weiter, was wir draus machen. 

Woher soll das Personal kommen, wenn selbst Erzieherinnen Mangelware sind?

Dies kommt in einer Situation, in der die Kassenlage der Gemeinden ohnehin im Minus ist, zur Unzeit. Neben den baulichen Erweiterungen geht es vor allem um die Personalsituation. Erzieherinnen sind Mangelware, woher soll dann das Betreuungspersonal für den Ganztag an Schulen kommen? Und am Ende steht die Frage: Was müssen die Eltern zahlen? Was soll die Ganztagsbetreuung kosten? 

Im Kindergarten decken die Elternbeiträge nicht einmal 20 Prozent der tatsächlichen Kosten. Noch völlig unklar ist, wie viel Geld vom Land für den Rechtsanspruch auf Betreuung in der Grundschule kommt. Sollten hier 100 Prozent in Gebühren umgesetzt werden, springen viele wieder ab. Und die Kommunen hätten völlig unnötig in neue Gebäude investiert. 

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