Neue Leistungsvereinbarung hilft – doch das BTHG bleibt zu kompliziert
Träger und Verwaltung haben einen gesetzlichen Rahmen auf den Weg gebracht, damit Freizeitaktivitäten für Menschen mit Handicap bezahlt werden. Doch allein die Antragstellung schreckt Betroffene ab.
Sie haben ihre Hausaufgaben gemacht: Die offenen Hilfen (oH), die Stadt Heilbronn und das Landratsamt haben eine Leistungsvereinbarung auf den Weg gebracht. Sie ist Voraussetzung dafür, dass die Sozialämter Zuschüsse für Ausflüge für Menschen mit Handicap übernehmen. Das ist positiv. Und ein Thema, das noch längst nicht alle Verwaltungen im Land in Angriff genommen haben.
BTHG in Heilbronn: Personalmangel trifft auf komplexe Leistungsprüfung
Doch es bleibt eine bittere Pille: 14 Verhandlungen, anderthalb Jahre Ringen um eine Vereinbarung: Die Erarbeitung war komplex. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG), das diese Schritte erforderlich macht, entpuppt sich als Bürokratiekrake.
Mit dem BTHG jeden Einzelnen zu betrachten, klingt zwar human. Die Folge des Systemwechsels ist aber, dass immens viele Kräfte gebunden werden. Gleichzeitig herrscht Personalmangel, etwa bei der Eingliederungshilfe Heilbronn. Jeden Bedarf einzeln zu ermitteln, lässt Kosten in die Höhe schießen. Für Träger wie die oH verkompliziert sich die Abrechnung enorm.

In der Praxis wäre es förderlicher, einen größeren Bogen zu spannen, pauschaler zu bewerten. Besonders schlimm: Eltern und Betroffene, denen der Paradigmenwechsel nutzen soll, winken ab, weil sie vor der Antragsstellung in die Knie gehen. Selbst, wenn sie Experten sind. Andere Kinder bleiben daheim. Die Eltern haben resigniert. Das ist genau das Gegenteil von dem, was das BTHG bewirken wollte.
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