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Friseur aus Schwaigern kämpft gegen Rückforderung der Corona-Soforthilfe

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In der Pandemie waren viele Selbstständige und Betriebe froh über Hilfszahlungen von Bund und Land – so auch Friseurmeister Jens Schmitt aus Schwaigern. Viele Empfänger dachten, das Geld behalten zu können. Ob dem so ist, klärt nun der Verwaltungsgerichtshof.


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Jens Schmitt will mit der Corona-Pandemie endlich abschließen. Der Friseurmeister aus Schwaigern blickt deshalb gebannt auf den 2. und 7. Oktober. An beiden Tagen wird der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Stuttgart sechs Musterklagen zur Corona Soforthilfe verhandeln. Für Friseure, Einzelhändler, Gastronomen sowie viele weitere Selbstständige und Betriebe in Baden-Württemberg könnte sich endlich klären, ob sie die während des pandemiebedingten Lockdowns erhaltenen staatlichen Hilfsgelder behalten dürfen oder zurückzahlen müssen.

Corona-Soforthilfe: 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg nahmen Unterstützung in Anspruch

Es ist die entscheidende Phase des juristischen Streits zwischen dem Land und der Landeskreditbank auf der einen Seite sowie den von finanziellen Rückforderungen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen auf der anderen Seite. Rund 245.000 Unternehmen in Baden-Württemberg waren nach Angaben des Wirtschaftsministeriums während der Pandemie von Land und Bund mit 2,27 Milliarden Euro unterstützt worden. Viele Empfänger der im Frühjahr 2020 gewährten Soforthilfen hatten darauf gesetzt, das Geld behalten zu dürfen. Doch dann wurden sie auf Initiative der Bundesregierung aufgefordert, jeweils eine Schlussabrechnung zu erstellen.

Friseurmeister Jens Schmitt aus Schwaigern hat gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen geklagt. Er müsste 15.000 Euro an die Landeskreditbank zurückzahlen.
Friseurmeister Jens Schmitt aus Schwaigern hat gegen die Rückforderung von Corona-Soforthilfen geklagt. Er müsste 15.000 Euro an die Landeskreditbank zurückzahlen.  Foto: Seidel, Ralf

Die Soforthilfe-Empfänger mussten nachträglich ihre tatsächliche wirtschaftliche Situation während des Lockdowns darlegen. Entsprach diese nicht der vorherigen Annahme führte dies in der Regel zu Rückforderungen. Auch Friseur Jens Schmitt soll 15.000 Euro erstatten. Das sei die gesamte Soforthilfe, die er erhalten habe, sagt Schmitt. Seit 1982 besteht der Salon in Schwaigern, 2017 hat Schmitt das Geschäft vom Vater übernommen. Als 2020 wegen der Pandemie die Zwangsschließung veranlasst wurde, beschäftigte Schmitt drei festangestellte Mitarbeiter.

Als der Umsatz wegbrach war Friseur aus Schwaigern froh über die Corona-Soforthilfe

Als der Umsatz wegbrach, war Schmitt froh über die schnelle Hilfe. Dass das Geld rückerstattet werden müsse, sei damals nicht ersichtlich gewesen, reklamiert er. Erst zu einem späteren Zeitpunkt – in vielen Fällen nach Auszahlung der Förderung – seien die Bedingungen für Erhalt, Verwendung und Rückzahlung sukzessive angepasst worden. So hatten Land und Bund etwa zum 8. April 2020 eine Verwaltungsvorschrift veröffentlicht, in der die Bedingungen neu formuliert und verschärft wurden. Dass Zweck und Umgang mit den Geldern gerade zum ersten Lockdown nicht hinreichend bestimmt gewesen seien, wenden viele der Hilfen-Empfänger ein.

An zwei Verhandlungstagen, am 2. und 7. Oktober, behandelt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim insgesamt sechs Musterklagen zur Rückforderung von Corona Soforthilfen.
An zwei Verhandlungstagen, am 2. und 7. Oktober, behandelt der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim insgesamt sechs Musterklagen zur Rückforderung von Corona Soforthilfen.  Foto: Uwe Anspach/dpa

Corona-Soforthilfe: Widerspruch gegen Rückzahlungsbescheid eingelegt

Schmitt hat gegen den Rückzahlungsbescheid zunächst Widerspruch eingelegt und dann geklagt – ebenso wie viele andere Betroffene. So wurden gegen die von der L-Bank erlassenen Rückzahlungsbescheide bis Ende Juni 2025 rund 21.700 Widersprüche eingelegt. Knapp 1600 Klagen sind nach Angaben der L-Bank in Baden-Württemberg erhoben worden – davon seien etwa 1400 Verfahren noch in erster Instanz anhängig.

Zehn Verfahren hatten die Verwaltungsgerichte in Karlsruhe, Freiburg und Stuttgart als Musterprozesse eingeordnet. Fälle, bei denen Soforthilfe-Empfänger einen Zahlungsbescheid erhalten haben und sich gegen diesen wehren. In erster Instanz haben die Verwaltungsgerichte Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg jeweils Widerrufs- und Erstattungsbescheide aufgehoben. Dagegen geht die L-Bank in vier Fällen vor.  Aber auch zwei unterlegene Kläger haben Berufung eingelegt, weswegen sechs Musterverfahren nun in zweiter Instanz vom Verwaltungsgerichtshof behandelt werden.

Justitia soll es richten: 1600 Klagen wurden gegen die Rückforderungen von Corona Soforthilfe-Zahlungen in Baden-Württemberg erhoben. 1400 sind noch bei den Gerichten noch anhängig.
Justitia soll es richten: 1600 Klagen wurden gegen die Rückforderungen von Corona Soforthilfe-Zahlungen in Baden-Württemberg erhoben. 1400 sind noch bei den Gerichten noch anhängig.  Foto: Arne Dedert

1400 Verfahren sind wegen der Musterprozesse ruhend gestellt worden

Mit Blick auf die ausstehenden VGH-Entscheidungen in den Musterverfahren ist die Mehrzahl der anderen anhängigen Verfahren zunächst ruhend gestellt worden – so auch die Klage von Jens Schmitt. Bei den vier Musterklagen, die der VGH am 2. Oktober verhandelt, sind eine Friseurin, ein Hotel- und Restaurantbetrieb, ein Kosmetikhersteller und ein IT-Dienstleister beteiligt. Für den Verhandlungstag am 7. Oktober sind die Fälle eines Fahrlehrers und eines Winzers angesetzt. Schmitt erwartet, dass die ausstehenden Entscheidungen des VGH in den Musterprozessen für sein Verfahren richtungsweisend sein werden.

Nach Angaben der Landeskreditbank sind von der Soforthilfe in Baden-Württemberg rund 546 Millionen Euro (Stand: 30. Juni) zurückgezahlt worden. Rückforderungen in Höhe von 316 Millionen Euro sind jedoch noch offen – darunter die 15.000 Euro von Friseur Schmitt.

Viele Selbstständige und Betriebe waren froh, als sie im pandemiebedingten Lockdown schnelle finanzielle Hilfe gewährt bekamen. Viele Empfänger dachten, sie könnten das Geld behalten - dann mussten jedoch Abrechnungen erstellt werden und es folgten Rückforderungen.
Viele Selbstständige und Betriebe waren froh, als sie im pandemiebedingten Lockdown schnelle finanzielle Hilfe gewährt bekamen. Viele Empfänger dachten, sie könnten das Geld behalten - dann mussten jedoch Abrechnungen erstellt werden und es folgten Rückforderungen.  Foto: Robert Michael

Auch der baden-württembergische Hotel- und Gaststättenverband Dehoga blickt auf die Prozesse. Die Branche habe es in der Pandemie am härtesten getroffen, sagt Dehoga-Sprecher Daniel Ohl. Er weiß, dass eine erhebliche Zahl von Betrieben noch Klageverfahren offen habe. Natürlich seien die Wirte und Hoteliers für die schnelle Hilfe dankbar gewesen. Heute bestehe aber die Sorge, dass sie überfordert sein könnten, wenn das Geld komplett zurückzuzahlen sei.

Viele wären überfordert, wenn sie fünfstellige Beträge zurückzahlen müssten

Bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken verweist man auf einen weiteren Aspekt der Misere. Betriebe wie Friseure, Nagel- und Kosmetikstudios hätten im Lockdown einige Wochen früher als andere Unternehmen wieder öffnen dürfen. In dieser Zeit haben sie überdurchschnittlich viel Umsatz gemacht und ihre vorherigen Verluste kompensieren können. In der Nachbetrachtung führte das dazu, dass Liquiditätsengpässe weniger dramatisch ausfielen – und der Umfang ausgezahlter Soforthilfen nachträglich als nicht gerechtfertigt deklariert und zurückgefordert wurden.

Vielen Klägern geht es auch um das Prinzip

Der Streit über die Rückforderungen schürt bei vielen der betroffenen Selbstständigen neue Existenzängste. Hinzu gesellen sich Frust und Wut, dies auch, weil auf die fällig gestellten Rückzahlungen mittlerweile auch Zinsen erhoben werden. Friseurmeister Schmitt geht es nach einen Angaben nicht nur um die finanzielle Belastung. Natürlich würde es ihn schmerzen, 15.000 Euro zurückzahlen zu müssen. Vielmehr gehe es ihm ums Prinzip. „Es kann nicht richtig sein, dass für eine Hilfe, die man dankend angenommen hat, nachträglich die Bedingungen geändert werden“, meint Schmitt.

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