Corona-Soforthilfe: Diese Regeln gelten bei Rückzahlung, Widerspruch und Zinsen
Die L-Bank hat in Baden-Württemberg 117.000 Rückforderungsbescheide an Empfänger von Corona-Soforthilfe erlassen. 1600 haben dagegen geklagt. Ob Erhalt, Zweck oder Rückzahlung – mit der Corona-Soforthilfe verknüpfen sich viele Fragen.
Die Corona-Soforthilfe sollte Unternehmen und Selbstständige 2020 vor der Insolvenz bewahren. Nun fordert die L-Bank in vielen Fällen Geld zurück. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Anträge auf Soforthilfe Corona: Um welche Hilfen und Zeiträume geht es?
Mit der Corona-Soforthilfe wurden auch in Baden-Württemberg Unternehmen und Selbstständige unterstützt, die sich im Frühjahr 2020 infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befanden und massive Liquiditätsengpässe erlitten hatten. Anträge auf Soforthilfe Corona konnten vom 25. März bis 31. Mai 2020 gestellt werden.
Corona-Soforthilfe: Wie viel Rückforderungen wurden von der L-Bank gestellt?
Im Rahmen des Rückmeldeverfahrens in der Soforthilfe hat die L-Bank 117.000 Rückforderungsbescheide erlassen. Gegen sie sind bis zum 30. Juni rund 21.700 Widersprüche eingelegt worden. Davon sind gut 15.200 erledigt.
Wie viel Corona-Soforthilfe wurde zurückgezahlt?
Bei rund 75.000 Vorgängen wurde nach Angaben der L-Bank die Rückzahlung vollständig und bei 6300 Vorgängen anteilig geleistet. Die durchschnittliche Rückforderung beläuft sich auf 7354 Euro. Bis Anfang Juli wurden 546 Millionen Euro zurückgezahlt.

Was war der Höchstbetrag der Corona-Soforthilfe?
Die Soforthilfe orientierte sich an dem im Antrag angegebenen Liquiditätsengpass. Die maximalen Fördersummen waren gestaffelt nach der Anzahl der Beschäftigten und betrugen maximal 9000 Euro für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten; 15.000 Euro für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten und 30.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Was passiert, wenn der Aufforderung zur Rückmeldung nicht nachgekommen wurde?
Unternehmen und Selbstständige, die der Aufforderung zur Rückmeldung nicht nachgekommen sind, haben die gesamte erhaltene Corona-Soforthilfe zu erstatten.
Werden auf die Corona-Soforthilfen Zinsen berechnet?
Im Regelfall wird bei der Soforthilfe auf die Erhebung von Erstattungszinsen verzichtet. Ausgenommen hiervon sind vor allem Betrugsfälle. Außerdem könne bei säumigen Unternehmen nicht von der Erhebung von Erstattungszinsen abgesehen werden, schreibt die L-Bank.
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