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Noch kein Ersatznest für Cleebronner Störche – Betreiberfirma verpasst Deadline

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Das Storchenpaar aus Cleebronn ist aus der Überwinterung zurückgekehrt und bastelt an seinem alten Nest. Dabei hätte längst ein Ersatzhorst angebracht werden sollen. Die Firma des Funkmasts hat die Deadline verpasst. 


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Ein Jahr ist es her, seit ein bei Anwohnern liebgewonnenes Storchenpaar aus der Überwinterung nach Cleebronn zurückgekehrt ist und sein Nest zerstört vorgefunden hat. Mitarbeiter des Funkmastbetreibers, auf dem die Tiere ihren Horst gebaut hatten, hatten diesen entfernt – und damit gegen Naturschutzrecht verstoßen.

Der Mastbetreiber einigte sich mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Landratsamt Heilbronn darauf, eine Plattform anzubringen, auf der die Vögel künftig nisten können. Bislang ist das nicht passiert. Nun sind die Störche aus der Überwinterung zurückgekehrt. 

Cleebronner Störche bereiten sich auf Brutzeit vor – im alten Nest

Nabu-Vogelexperte Norwin Hilker beobachtet die Tiere durch sein Spektiv. „Das Männchen arbeitet fleißig an dem Nest“, berichtet er. Bislang habe er noch nicht hundertprozentig verifiziert, ob es sich um das selbe Pärchen wie aus dem Vorjahr handelt. Dafür sei das Wetter bislang zu schlecht gewesen. Aber die Wahrscheinlichkeit sei hoch. „Sie sind beide beringt“, erklärt er. 

Für Hilker steht fest: Mit der Rückkehr der Tiere hat die Betreiberfirma ihre Chance verpasst, rechtzeitig einen Ersatzhorst zu installieren.

Auf Stimme-Nachfrage erklärt ein Sprecher des Landratsamts Heilbronn, der Mastbetreiber wolle die Plattform zeitnah anbringen. Das Regierungspräsidium hat als zuständige Naturschutzbehörde eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erlassen. Mit dieser hat der Mastbetreiber die Erlaubnis, das bestehende Nest unter Aufsicht der baden-württembergischen Weißstorchbeauftragten zu entfernen. Ein Sprecher des Regierungspräsidiums gibt an, die neue Nistplattform müsse bis zum 28. Februar errichtet werden. Sonst laufe die erteilte Ausnahme aus. 

Funkmastbetreiber verpasst Deadline für Ersatzhorst in Cleebronn

Norwin Hilker findet das zu spät. „Das hätte längst passieren müssen“, stellt er klar. Das alte, mittlerweile wieder bezogene Nest dürfe nicht mehr entfernt werden. Die Naturschutzbehörde agiere hier zu unbeweglich, sagt er. Die Frist bis Ende Februar entspreche zwar dem Gesetz, sei aber nicht mehr zeitgemäß und ungeschickt für die Tiere. Deren Zugzeit und die klimatische Situation hätten sich verändert. „Jetzt sind sie schon dabei, das Nest auszubauen“, erklärt er. Die Plattform sei „jetzt im Augenblick nicht notwendig“. 

Dieser Meinung ist offenbar auch die Storchenbeauftragte. „Die Storchenbeauftragte befürwortet die Durchführung der Maßnahme nicht, da der Nestbau bereits zu weit fortgeschritten ist“, erklärt der Sprecher des Regierungspräsidiums. Mit dem Mastbetreiber sei nun vereinbart worden, dass die Maßnahme auf den Winter verschoben ist. „Wir haben darauf hingewiesen, dass dann ein neuer Antrag zur Entfernung des Nestes zu stellen ist.“ 

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