Viele Dauercamper verlassen Wüstenroter Platz – nur ein Viertel unterschreibt neuen Mietvertrag
Nur ein knappes Viertel der Wüstenroter Dauercamper hat den geänderten Mietvertrag mit neuen Regelungen zum Brandschutz unterschrieben.
Der Großteil der bisherigen Pächter kehrt dem Wüstenroter Campingplatz den Rücken. Nur 26 Dauercamper haben den neuen Mietvertrag mit nun klaren Regelungen unterschrieben, teilt Bauamtsleiterin Rebecca Weller mit. Damit bleiben vorerst nicht einmal ein Drittel der 99 Parzellen belegt. Bis die Brandschutzvorgaben der 2023 neu gefassten Campingplatzverordnung des Landes erfüllt sind, schließt die Gemeinde keine neuen Pachtverhältnisse ab. Bisherige Pächter am Campingplatz Wüstenrot müssen unter anderem feste Anbauten abreißen – die Stimmung ist daher miserabel.
Weller betont das, was Bürgermeister Timo Wolf wiederholt versichert hat: Das Freizeitgelände werde nicht geschlossen. „Der Gemeinderat legt Wert darauf, dass es weiter offen gehalten wird“, sagt Weller. Dass die neuen Verträge nur 2025 Gültigkeit hätten, verneint die Bauamtsleiterin. Die Neuverträge gelten jeweils von 1. März bis 28. Februar des Folgejahres und verlängern sich, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden, automatisch.
Campingplatz Wüstenrot: Fünf Meter breite Wege und Brandschutzstreifen vorgeschrieben
Die Gemeinde sei derzeit dabei, die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Campingplatz vorzubereiten. In diesem Zuge wird das Brandschutzkonzept, das sich nach der Landesverordnung richtet, aufgestellt. Es braucht mindestens fünf Meter breite Wege und Brandschutzstreifen. Ein Abschnitt darf aus nicht mehr als 20 Standplätzen bestehen. Es könne sein, dass durch diese Maßnahmen Mieter auf eine Alternativparzelle umziehen müssten, so Weller.
In dieser Woche macht die Gemeinde die Abschlussbegehung, um zu prüfen, ob die nicht erlaubten, festen Anbauten und immobilen Wohnwagen fristgerecht beseitigt sowie die Parzellen, die aufgegeben wurden, abgeräumt sind. Wer keinen neuen Vertrag abgeschlossen hat, hätte laut Weller schon zum Jahresende 2024 seinen Standplatz leer verlassen müssen. Auf Wunsch des Gemeinderats habe man eine Kulanz bis Ende April gewährt.
Campingplatz Wüstenrot: Wer nicht handelt, dem droht eine Räumungsklage
Kulant will die Gemeinde in Einzelfällen sein, wenn etwa ein beauftragtes Unternehmen noch nicht zum Abriss erschienen sei. Wer weiter keinen Willen zum Handeln zeige, bekomme Post vom Rechtsanwalt. Es drohe laut Weller eine Räumungsklage.
Weller kann den Unmut der Camper verstehen, dass das, was jahrzehntelang nicht beanstandet wurde, nun nicht mehr zulässig sei. Die Gemeinde habe nicht rechtzeitig Grenzen aufgezeigt und viel durchgehen lassen. Weller berichtet von zwei Fällen, in denen Pächter erklärten, die Vorgänger hätten ihnen die Parzelle verkauft – dabei gehört der Grund und Boden der Gemeinde. Da an den rechtlichen Schrauben gedreht wurde, räche sich nun diese Großzügigkeit, stellt Weller fest.