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Lockangebot bei Lidl? Verbraucherzentrale spricht von unlauterem Wettbewerb

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Eine Kundin aus Brackenheim fand bei Lidl leere Regale: Die Thermomix-Alternative war sofort ausverkauft. Die Verbraucherzentrale spricht von Lockangebot, Lidl widerspricht.


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Eine Frau aus Brackenheim hat am Donnerstag mit großer Vorfreude ihren heimischen Lidl-Markt aufgesucht. Sie wollte die Thermomix-Alternative der Lidl-Eigenmarke Silvercrest kaufen, den „Monsieur Cuisine smart“ für 299 statt für sonst 499 Euro. Doch was sie eigenen Angaben nach vorfand: leere Regale.

Lidl-Kundin aus Brackenheim vergeblich auf Schnäppchenjagd nach Thermomix-Alternative

Ihr Mann und sie hätten sich aufgeteilt und verschiedene Filialen nach dem Produkt abgeklappert. Um 7 Uhr seien sie in Brackenheim gewesen, um 7.10 Uhr in Lauffen, um 7.45 Uhr in Nordheim und um 8.15 Uhr in Güglingen.

Die beiden berichten, Lidl-Personal habe vor Ort geschildert, von Anfang an jeweils nur ein oder zwei der Küchengeräte zum Verkauf verfügbar gehabt zu haben.

Verbraucherzentrale sieht Lockangebot – rechtliche Handhabe dennoch schwierig

Erich Nolte von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat zu diesem Fall eine klare Haltung: „Das ist ein Lockangebot.“ Es handle sich um unlauteren Wettbewerb, der aber „schwer zu verfolgen“ sei.

Rechtlich könne nicht beanstandet werden, dass von Anfang an nur wenige Produkte erhältlich gewesen seien - aber möglicherweise, dass in der Werbung ein Hinweis fehlte, dass es am ersten Aktionstag bereits keine Produkte mehr zum Kauf gebe. Im Kleingedruckten der Werbeblätter stand: „Alle Artikel solange der Vorrat reicht.“

Lidl verweist auf hohe Nachfrage und verweist auf Hinweise im Kleingedruckten

Von der Lidl-Pressestelle heißt es: „Kundenzufriedenheit steht für Lidl in Deutschland an erster Stelle.“ Man versuche bei Aktionsprodukten stets, die Warenverfügbarkeit zu gewährleisten und Produkte in ausreichenden Mengen zur Verfügung zu stellen. „Für jede Aktion bestimmen wir daher den Bedarf der jeweiligen Produkte auf Grundlage zahlreicher Faktoren wie beispielsweise unserer Erfahrungswerte aus vergleichbaren früheren Aktionen.“

Aufgrund einer unerwartet hohen Nachfrage, wie auch im Fall des „Monsieur Cuisine smart“, könne es jedoch sein, dass einzelne Artikel bereits im Laufe des ersten Angebotstages vorzeitig ausverkauft seien. Über diese Möglichkeit informiere man Kunden unter anderem in der Handzettelwerbung. 

Wütende Kundin bekommt als „Wiedergutmachung“ einen 200-Euro-Coupon 

Die Kundin aus Brackenheim lässt das nicht gelten. Nur wenige Minuten nach Ladenöffnung keine Ware mehr da, das könne nicht sein, sagt sie. Aus ihrer Sicht sei und bleibe das ein ganz klassisches Lockangebot, auch wenn sie auf ihre Beschwerde bei Lidl hin eine Mail zugesendet bekam, in der diesem Vorwurf widersprochen wird.

„Wir möchten Ihnen versichern, dass es sich hierbei um kein Lockangebot handelt“, heißt es darin. Jede Filiale in Deutschland sei beliefert worden. Und: „Der Ansturm auf dieses Gerät hat unsere Erwartungen übertroffen, dass die Geräte in vielen Filialen binnen weniger Minuten ausverkauft waren.“

Immerhin, „als Wiedergutmachung“, bekommt die Kundin nun einen 200-Euro-Coupon für den Onlineshop, damit sie das Gerät für den Aktionspreis erwerben könne.

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Kommentare

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Siegfried Zimmermann am 01.09.2025 11:55 Uhr

Lidl hat m.E. am Donnerstag, 28.08.2025, die Grenze der kundenfreundlichen Werbung bei weitem überschritten. Nachfolgend schildere ich Ihnen das Ärgernis:

Lidl hat mit großen Plakaten vor den Filialen und per Prospekt die Küchenmaschine "Monsieur Cuisine smart" zum Sonderpreis € 299,00 ab Do. 28.08.2025 angeboten.

Ich war am Donnerstag, 28.08.2025, kurz vor Öffnung der Filiale Lauffen/Neckar um 06:58 vor dem Eingang der Filiale. Vor mir waren 3 Kundinnen, die sich ebenfalls für diese Küchenmaschine interessierten. Pünktlich 7:00 Uhr wurde die Filiale geöffnet. Ich ging zusammen mit den 3 Kundinnen zum Angebotsregal. 2 Geräte waren vorhanden. Die Kundin vor mir und ich, wir gingen leer aus. Auf Nachfrage in der Filiale war die Antwort: "Wir haben nur 2 Stück bekommen".

Ich fuhr dann zur Filiale in Nordheim, war 07:09 Uhr dort. Keine Küchenmaschinen im vorgesehenen Platz im Aktionsregal. Antwort auf Frage: "Wir haben 2 Stück bekommen". In der Filiale Brackenheim 07:18 Uhr: Keine Küchenmaschinen, Antwort auf Frage: "Wir haben keine bekommen".

Hier ist m.E. der Tatbestand „unlauterer Wettbewerb“, „Irrenführende Werbung" oder „Lockangebot“ erreicht. Trotz der kleinen Fußnote „solange Vorrat reicht“.

Ich frage mich, hat Lidl das bei seiner Stellung im Markt nötig, oder ist es legitim, so mit den Kunden umzugehen, ja die Kunden im wahrsten Sinne des Wortes "an der Nase herumzuführen". Von Wertschätzung der Kunden kann keine Rede sein.

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