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Streit um Biogasanlage in Bad Friedrichshall – Kampf eines 82-Jährigen geht weiter

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Die Kapazität einer Biogasanlage in Bad Friedrichshall soll erweitert werden. Werner Lindl kämpft seit zwölf Jahren gegen deren Betrieb. Der Betreiber erklärt, es sei alles rechtens.


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Eine Biogasanlage in Bad Friedrichshall wird in Zukunft mehr Energie erzeugen. Stadt und Regierungspräsidium haben bereits zugestimmt. Das erzeugte Gas wird von drei Blockheizkraftwerken (BHKW) verwertet. Eins steht bei der Anlage, zwei weitere beim Krankenhaus Am Plattenwald.

Seit mittlerweile zwölf Jahren kämpft Werner Lindl rechtlich gegen den Betrieb der Anlage. Sie wird seiner Meinung nach illegal betrieben. Dafür hat der Mann aus Bad Friedrichshall Beweise vorgelegt. Behörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte hätten diese Beweise zu Unrecht bislang nicht berücksichtigt. Erfolg vor Gericht oder vor dem Petitionsausschuss des Landtags hatte er bislang nicht.

Bad Friedrichshall: Kampf eines 82-Jährigen gegen eine Biogasanlage geht in die nächste Runde

Ein Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2015 ist für den pensionierten Finanzdirektor Grundlage. KWA Contracting betreibt die Anlage, Landwirt Günter Hekler aus Bad Friedrichshall ist Geschäftsführer. 2014 hatte der Landwirt mehr Biogas produziert, als erlaubt. Das Landratsamt Heilbronn erließ deshalb einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5000 Euro, der bezahlt und dadurch rechtskräftig wurde. Der Bußgeldbescheid habe ihn überrascht. Ihm sei erklärt worden, dass er die Überproduktion im darauffolgenden Jahr mit einer Minderproduktion verrechnen könne. So recht kann Hekler die Diskussion schon lange nicht mehr verstehen.

Eine Biogasanlage in Bad Friedrichshall wird in Zukunft mehr Biogas erzeugen. Gegen deren Betrieb kämpft ein 82-Järhriger seit Jahren. Foto: Archiv/Seidel
Eine Biogasanlage in Bad Friedrichshall wird in Zukunft mehr Biogas erzeugen. Gegen deren Betrieb kämpft ein 82-Järhriger seit Jahren. Foto: Archiv/Seidel  Foto: Seidel, Ralf

„Im Juni produzieren wir seit 13 Jahren Biogas“, sagt der 61-Jährige. Es mache keinen Sinn über die Anliegen Lindls zu diskutieren. Von dessen Vorwürfen sei nichts übriggeblieben. Man produziere Gas für ein Krankenhaus, unabhängig von Kriegen und Blockaden. Ein zusätzliches BHKW des Krankenhauses soll zukünftig mit Heklers Biogas versorgt werden.

Zu viel Biogas produziert – Betreiber bezahlt Bußgeld

Der Bußgeldbescheid enthält brisante Details. Wegen der Kapazitätsüberschreitung besteht keine Privilegierung mehr. Die Anlage ist wesentlich geändert worden, heißt es darin. Dadurch ist sie voraussichtlich nicht genehmigungsfähig. Privilegiert bedeutet in diesem Fall, dass die Anlage auch dort gebaut werden darf, wo sie eigentlich nicht zulässig ist. Doch die Privilegierung ist an Voraussetzungen geknüpft, wie der maximal zulässigen Menge Biogas, die erzeugt werden darf.

„Die Privilegierung ist laut Baugenehmigung und durch den Inhalt des Bußgeldbescheids erloschen. Die Gründe sind durch Bezahlung nicht aufgehoben“, sagt Lindl. Was drinsteht, gelte auch weiterhin. Der 82-Jährige ist sich sicher, dass das Landratsamt die Staatsanwaltschaft Heilbronn über die überschrittene Menge hätte informieren müssen, statt selbst ein Bußgeld zu verhängen.

Werner Lindl aus Bad Friedrichshall ist von der Illegalität der Anlage überzeugt. Foto: Archiv/Seidel
Werner Lindl aus Bad Friedrichshall ist von der Illegalität der Anlage überzeugt. Foto: Archiv/Seidel  Foto: Seidel, Ralf

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits ermittelt. Lindl hat sich bemüht, Akteneinsicht zu erhalten. Zu seiner Verwunderung habe sich die Baugenehmigung, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung und der Bußgeldbescheid nicht in der Akte befunden. Lindl fragt sich, auf welcher Grundlage die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung für den Weiterbetrieb der Anlage getroffen habe, wenn diese Dokumente fehlten. Eine Sprecherin der Behörde erklärt, die erforderlichen Genehmigungen seien bereits Bestandteil früherer Akten.

Zu der Biogas-Überproduktion erklärt sie, dass der Bußgeldbescheid keinerlei Einfluss auf die strafrechtliche Würdigung des Sachverhalts entfalte. Eine bloße Überschreitung der genehmigten Kapazität der Anlage stelle lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber noch kein unerlaubtes Betreiben dar.

Bußgeldbescheid habe vor Gericht nicht vorgelegen

Dass Lindl bislang vor Gerichten und dem Petitionsausschuss scheiterte, führt der Pensionär auf den Bußgeldbescheid zurück, der nicht vorgelegen habe. „Mehr als zwei Jahre nach Erteilung des Bußgeldbescheids bin ich in den Räumen des Umweltministeriums zufällig auf das Dokument gestoßen.“ Gerichtsverhandlungen und eine Anhörung vor dem Petitionsausschuss seien davor gewesen. „Den Bußgeldbescheid hat man dem Petitionsausschuss des Landtags verschwiegen, dadurch wurde dieser bei seiner Entscheidung getäuscht.“

Nicht allein die vom Landratsamt sanktionierte Überschreitung der erzeugten Energie ist für Lindl entscheidend. Grundstückeigentümer Hekler liegt nach Lindls Recherchen keine Nutzungsberechtigung des Grundstücks für die Biogasanlage vor. Deshalb hätte die Baugenehmigung erst gar nicht erteilt werden dürfen. Hekler bestreitet das. Die Nutzungsberechtigung sei 2012 oder 2013 gemacht worden. Aus Gründen des Betriebsgeheimnisses, wie er erklärt, könne er die Unterlagen nicht öffentlich vorlegen.

Strafanzeige monatelang bei der Staatsanwaltschaft nicht auffindbar

Was Lindl stutzig macht: Eine Strafanzeige, die er gegen Behördenvertreter erteilt hat, war bei der Staatsanwaltschaft monatelang verschwunden gewesen. Eine Mitarbeiterin soll die Anzeige verlegt haben, hieß es. Dafür hatte sich die Behörde bei Lindl in einem Brief entschuldigt.

Für Lindl passt einiges nicht zusammen. Eigentlich ist die Fläche, auf der die Anlage steht, als landwirtschaftliche Fläche im geltenden Flächennutzungsplan ausgewiesen. Der Quadratmeterpreis liegt in Bad Friedrichshall dafür bei zwischen drei und vier Euro. Laut Gutachterausschuss ist der Quadratmeter mit 65 Euro ausgewiesen. 65 Euro werden in Bad Friedrichshall für gewerbliche Bauplätze verlangt. „Das ist eindeutig Betrug“, sagt Lindl.

Öffentliche Ausschreibung des Liefervertrages erfolgte nicht

SLK ist unter der öffentlichen Trägerschaft der Stadt Heilbronn und des Landkreises Heilbronn. Aufträge in der Größenordnung der Biogaslieferung hätten europaweit ausgeschrieben werden müssen. SLK erklärt, dass wegen eingeschränkter Wettbewerbsbedingungen ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gewählt worden sei. Im direkten Umfeld sei nur KWA Contracting infrage gekommen. Um Biogas aus entfernten Anlagen zu beziehen, seien längere Leitungen oder die Umwandlung in Biomethan erforderlich, erklärt eine Sprecherin.

„SLK hat bewusst gegen Europarecht verstoßen und hat damit rechtswidrig den illegalen Betrieb der Biogasanlage erst ermöglicht“, sagt Lindl. Stadt Heilbronn und der Landkreis Heilbronn hätten ihre Aufsichtspflicht verletzt. „Sie müssen dafür auch finanziell haften.“

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