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Veruntreuung in 155 Fällen
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Luxusleben auf Vereinskosten: Kassierer aus Bad Friedrichshall verurteilt

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Gut 90.000 Euro soll der Ex-Kassierer des Fördervereins der Nabu-Greifvogelpflegestation in Bad Friedrichshall veruntreut haben. In 155 Fällen großzügig aus der Vereinskasse bedient – jetzt wurde der Mann verurteilt.


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Ein rund 11.000 Euro teurer Urlaub hier, mehrere fünfstellige Überweisungen auf das eigene Privatkonto dort: Von Anfang Oktober 2020 bis Ende Juni 2021 hat sich laut Richterin Iris Wegendt der 49-jährige Angeklagte als Kassierer des Fördervereins der Nabu-Greifvogelpflegestation in Bad Friedrichshall in 155 Fällen großzügig aus der Vereinskasse bedient. Insgesamt nutzte er offenbar mehr als 90.000 Euro aus dem Vereinskonto für private Zwecke.

Dafür hat das Schöffengericht den zweifachen Familienvater am Dienstag unter anderem wegen "gewerbsmäßiger Veruntreuung" zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Laut Richterin Wegendt habe sich der Beschuldigte über einen längeren Zeitraum eine große Einnahmequelle verschafft. Außerdem muss der Ex-Kassierer den entstandenen Schaden ersetzen. Demnach seien die gut 90.000 Euro als Wertersatz einzuziehen. Als Schadenswiedergutmachung ordnete das Gericht eine monatliche Zahlung von 250 Euro an die Vereinskasse an.

Prozess in Heilbronn: Kassierer aus Bad Friedrichshall führte Luxusleben auf Vereinskosten

Warum der Bad Friedrichshaller sich an der Vereinskasse schadlos hielt, konnte die Richterin nicht nachvollziehen. Immerhin hatte der Angeklagte zum damaligen Zeitpunkt nach eigenen Angaben eine gut bezahlte Arbeit. Rund 4500 Euro netto soll er monatlich verdient haben. Offenbar habe ihm das nicht für seinen luxurösen Lebenswandel gereicht. 

Der Beschuldigte räumte die Vorwürfe aus der Anklageschrift von Oberamtsanwältin Kerstin Truckenmüller vollumfänglich ein. Er habe aber nicht in böser Absicht gehandelt, so der Angeklagte. Derzeit sei er aus psychischen Gründen krank geschrieben.

Neun Monate lang aus der Vereinskasse des Fördervereins der Nabu-Greifvogelpflegestation bedient – das Amtsgericht hat den Ex-Kassierer jetzt verurteilt.
Neun Monate lang aus der Vereinskasse des Fördervereins der Nabu-Greifvogelpflegestation bedient – das Amtsgericht hat den Ex-Kassierer jetzt verurteilt.  Foto: Seidel, Ralf

Sein Arbeitgeber habe ihm wegen der Anklage und vollzogenen Lohnpfändungen gekündigt. Seine Bank habe ihm den Finanzierungskredit für seine Immobilie gekündigt. Sein Haus stehe vor einer Zwangsversteigerung. Zuletzt sei er außerdem in seinem Betrieb gemobbt worden, begründete der Ex-Kassierer des Fördervereins seinen Krankenstand. 

Vertrauen des Fördervereins in Ex-Kassierer war offenbar groß: volle Konto-Verfügungsgewalt

Das Vertrauen, das der Förderverein der Nabu-Greifvogelpflegestation dem Angeklagten entgegenbrachte, war offenbar groß. Der Vorstand hatte dem Ex-Kassierer die volle Verfügungsgewalt über das Konto zugestanden und dazu eine EC-Karte mit zugehöriger PIN ausgehändigt. Eine Kontrolle seitens des Vereins gab es offenbar nicht.

Auch jetzt scheint das Verhältnis zwischen dem Ex-Kassierer und dem Verein nicht zerrüttet zu sein. Nach wie vor arbeite er ehrenamtlich in der Pflegestation mit. Sein Vater und dessen Frau seien ebenfalls engagierte Mitglieder. Laut Staatsanwaltschaft hat die Stiefmutter die Anzeige erstattet. Laut Verteidigung bereute sie dies inzwischen.

Urteil gegen Ex-Kassierer unter anderem wegen "gewerbsmäßiger Veruntreuung" ist rechtskräftig

Angefangen habe es mit kleinen Beträgen. "Dann hat sich die Spirale immer weiter hochgedreht", sagte der Verteidiger des Angeklagten, Michael Binnig. "Mein Mandant war Kassierer, und keiner hat sich darum gekümmert", kritisierte der Verteidiger die Verantwortlichen des Vereins. "Ich habe das Gefühl, dass mit dem Konto nicht gearbeitet wurde." Es sei wie ein Guthabenkonto, so Binnig weiter. Die 90.000 Euro stammen laut Gericht aus einer zweckgebundenen Nachlasszuwendung einer Privatperson an den Förderverein.

Das Gericht setzte die Bewährungszeit für die Haftstrafe auf drei Jahre fest. Eine Auflage lautet, dass der Verurteilte eine Schuldnerberatung aufsuchen muss. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft akzeptierten das Urteil, das damit rechtskräftig ist.

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