Stimme+
Meinung
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Mögliche Abschiebung einer Frau aus Eberstadt: Einige Fragen bleiben zu klären

  
Erfolgreich kopiert!

Das Landratsamt Heilbronn hat nach Aktenlage entschieden, als die Behörde eine Frau aus Eberstadt aufforderte, Deutschland zu verlassen. Das ist nicht falsch, meint unser Autor. Dennoch stellen sich einige Fragen.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Eine Spätaussiedlerin hält sich illegal in der Region auf. Die AfD fordert, dass die Abschiebung sofort ausgesetzt wird. Aus Sicht der Rechtsaußen-Partei ist die Reaktion nachvollziehbar. Spätaussiedler sind in großer Zahl ihre Wähler. Sie bedienen mit dem Antrag, die in Kasachstan geborene Frau nicht abzuschieben, ihre Klientel. In anderen Fällen ist die AfD nicht so zaghaft. Abschiebungen können nicht schnell genug gehen, wenn es sich um kriminell gewordene Menschen aus Afrika handelt.

Hat die Ausländerbehörde alle illegal im Raum Heilbronn lebenden Menschen im Blick?

Dem Landratsamt Heilbronn einen Vorwurf zu machen, ist falsch. Es erfährt von der Frau, die sich illegal in Deutschland aufhält und tut das, was es tun muss. Es fordert die Frau auf, das Land zu verlassen. Was sonst hätte es tun sollen?

Es stellen sich dennoch Fragen. Die Frau lebt seit Ende 2020 in Eberstadt. Nach Ablauf ihres Visums vergehen viereinhalb Jahre, in denen sie sich illegal in Deutschland aufhält. Mutmaßlich wird der Fall erst bekannt, als ihr Ehemann beim Landratsamt eine Aufenthaltserlaubnis für seine Frau beantragt. Hat die Ausländerbehörde alle illegal in der Region lebenden Menschen im Blick und handelt entsprechend? Das darf bezweifelt werden.

Das Landratsamt hat nach Aktenlage entschieden. Aus Behördensicht ist die Herkunft eines Menschen irrelevant. Erst ein deutscher Pass macht aus ihm einen deutschen Staatsbürger.

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung

Günther Knapp am 01.08.2025 10:42 Uhr

Problematisch ist die Entscheidung nach "Aktenlage!" Völlig zu Recht sollten keine Unterschiede zwischen Migration aus unterschiedlichen Ländern gemacht werden, mit Ausnahmen nach Asylgründen und aus Ländern die Menschenrechte mit Füssen treten. Hanebüchen ist jedoch, wenn eine Partei die Migrationshetze vor allem gegen Menschen aus afrikanischem oder asiatischem Raum treibt sich stark macht für Migration aus Osteuropa oder ehemals russisch geprägten Ländern. Hier kann man sehr deutlich eine bestimmte Gesinnung dieser Partei sehen!
Leider werden sehr oft Menschen ausgewiesen, die sich sehr gut in unser Sozialwesen und den Arbeitsmarkt integriert haben, unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit. Diese Menschen reisen meist auch ohne großes Getöse aus, wenn sie keinen Aufenthaltstitel mehr bekommen!

Antworten
lädt ... Gefällt Nutzern Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
Nach oben  Nach oben