Ausfallgebühr in Arztpraxen? Auch andere Patienten warten lange auf einen Termin
Wer ein Treffen vereinbart, sollte dies auch wahrnehmen oder absagen. Dies gilt für Verabredungen ebenso wie für den Arztbesuch, meint unser Autor.

Zu einem fest vereinbarten Termin einfach nicht auftauchen: Das ist auch im zwischenmenschlichen Bereich ein No-Go. Wobei es mitunter unterschiedliche Ansichten gibt, was „fest vereinbart“ bedeutet.
Wenn man aber einen Arzt-Termin verbindlich bucht, verlangt der Anstand, den auch zuverlässig wahrzunehmen – oder rechtzeitig abzusagen. Schließlich warten auch andere Patienten lange auf einen Termin, das weiß jeder, der versucht hat, einen der begehrten Lücken in Kalender eines Augenarztes oder eines anderen Fachmediziners zu ergattern.
Nach langem Klingeln hört man nur: „Kommen Sie einfach vorbei!“
Und auch mit Termin verbringt man längere Zeit im Wartezimmer. Daher ist es eine praktische Idee, gleich eine offene Sprechstunde anzubieten. Gerade bei Kinderärzten ist eine Fachkraft meist durchgehend am Telefon beschäftigt, um dann, wenn man sie nach langem Durchklingeln erreicht, nur zu sagen: „Kommen Sie einfach vorbei, versprechen kann ich nichts.“
Die Forderung von Ausfallhonoraren in einigen Praxen kann in aller Regel nur als Drohung funktionieren. Rechtlich durchsetzen lässt sich das kaum, genau so wenig wie in Restaurants oder beim Friseurbesuch. Man kann nur auf den guten Brauch hoffen, dass vereinbarte Termine von beiden Seiten auch eingehalten werden.
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