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Geschlossenes Freizeitbad Aquatoll: Gutscheine noch bis Jahresende erstatten

  
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Das Erlebnisbad Aquatoll in Neckarsulm hat bereits mehrere Jahre nicht mehr geöffnet. Doch einige ausgestellte Gutscheine und Karten sind noch im Umlauf. Wie klappt die Rückerstattung?


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Seit mittlerweile drei Jahren hat das Erlebnisbad Aquatoll in Neckarsulm geschlossen. In dieser Zeit ist das Gebäude von einem belebten Bad zu einem verlassenen Ort geworden. Wie es mit dem Gelände weitergeht, ist ungewiss. In diesem Jahr hat es Bohrungen wegen möglicher Erdwärme-Nutzung gegeben.

Eines ist jedoch klar: Das Aquatoll wird in Neckarsulm nicht wieder belebt. Deshalb haben all jene, die noch im Besitz von Karten oder Gutscheinen sind, noch die Chance diese erstattet zu bekommen. Das teilt die Stadt Neckarsulm mit.

Freizeitbad Aquatoll in Neckarsulm geschlossen: Was passiert mit Gutscheinen?

Demnach ist die Rückerstattung noch bis Ende des Jahres möglich. Der Wert oder die Pfandgebühren für Mehrfachkarten, Geldwertkarten, Wertgutscheine, Kursschlüssel oder andere Medien sowohl für das Erlebnisbad Aquatoll als auch die Saunawelt noch beantragen. Ausgeschlossen sind jedoch Mehrfachkarten für das Sportbad.

Was muss für die Erstattung getan werden? Auf der Internetseite des Aquatolls ist ein Formular zum Antrag auf Erstattung hinterlegt. Das muss ausgefüllt und mitsamt dem Medium, also Karte oder Gutschein, an das Freizeitbad gesandt werden. Stichtag hierfür ist der 31. Dezember 2025. Das Geld wird dann auf das im Formular angegebenen Bankkonto überwiesen.

Rückerstattung von Aquatoll-Guthaben noch bis Ende 2025 möglich

Wichtig zu beachten: Die Karten oder Gutscheine dürfen nicht vor 2016 erworben worden sein. Seit Mai 2022 gibt es die Möglichkeit zur Rückerstattung. Der Verwaltungsausschuss des Neckarsulmer Gemeinderats hat nun jedoch beschlossen, dass damit Ende des Jahres Schluss ist.

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