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Abfuhrtag im Landkreis Heilbronn: So stehen Rest- und Biomülltonne richtig

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Das Landratsamt Heilbronn gibt Tipps, wie die Leerung der neuen Mülltonnen reibungslos funktionieren kann. Bis wann sollen die Tonnen an der Straße stehen? Und was ist zu tun, wenn die Behälter nicht mitgenommen werden?


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Der Landkreis Heilbronn hat zum Jahreswechsel ein neues Sammel- und Gebührensystem für die Rest- und Biotonnen erhalten. Um die Umstellungen von Verbraucherseite aus so einfach wie möglich zu gestalten, hat das Landratsamt Heilbronn Tipps zum richtigen Umgang am Leerungstag zusammengetragen. 

Hilfe für die Müllabfuhr im Kreis Heilbronn: Tonnen mit Griff und Rollen zur Straße stellen

Wichtig ist, dass die Tonnen am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr in der Früh an die Straße herausgestellt werden. Dabei sollte die Tonne am Rand des Gehwegs gestellt werden. Mit dem Griff und den Rollen in Richtung Straße hilft man den Angestellten der Müllabfuhr, damit diese schnellstmöglich an die Tonnen kommen. Gibt es keinen Gehweg, kommen die Tonnen an den äußersten Rand der Straße.

Damit die Müllabfuhr den Müll auch mitnimmt, ist es wichtig, dass die Deckel vollständig geschlossen sind. Tonnen mit offenem oder hochstehendem Deckel werden laut Landratsamt grundsätzlich nicht geleert. Auch sollten die Abfälle nicht in die Tonne gepresst werden. Das erschwert die Arbeit der Mitarbeiter, da der Müll gegebenenfalls in der Mülltonne stecken bleiben kann.

Schwerkraftschlösser schützen vor Fremdmüll – Landkreis Heilbronn legt Kosten fest

Ist die Tonne einmal zu voll, bieten verschiedene Verkaufsstellen im Landkreis separate Säcke für 50 Liter Restabfall und 60 Liter Gartenabfall an. Um sich vor Fremdmüll zu schützen, bietet die Abfallwirtschaft des Landkreis Heilbronn Schwerkraftschlösser an. Für die Ausstattung, den Austausch oder Ausbau eines Schlosses fallen folgende Gebühren an: 

  • 40 Euro je 60- bis 240-Liter-Behälter
  • 45 Euro je 1.100-Liter-Container
  • bei 1.100-Liter-Containern 25 Euro für Änderungen wie Austausch, Rücknahme, zusätzliche Bereitstellung eines Abfallbehälters oder Ausbau eines Schwerkraftschlosses

Mit dem neuen Gebührensystem sind zwölf Leerungen der Restmülltonne in der Gebühr enthalten und müssen verpflichtend je nach Tonnengröße gezahlt werden. Alle weiteren Leerungen sind freiwillig und kostenpflichtig. Deshalb sollte man sich genau überlegen, wann man die Tonne herausstellt. Bei einem zweiwöchentlichen Abfuhrrhythmus bleibt es auch weiterhin. Maximal 26 Mal wird die Restmülltonne im Jahr geleert. Beim Biomüll gibt es lediglich eine behälterbezogene Jahresgebühr, sprich, es werden keine Leerungsgebühren und auch keine Mindestleerungen berechnet.

Keine Leerung notwendig: Behälter auf eigene Gefahr kennzeichnen

Möchte man nicht, dass die Tonne geleert wird, dann gehört der Behälter auch nicht an die Straße oder den Gehweg. Fehlt die Möglichkeit, die Mülltonne an einem anderen Ort zu lagern, sollten die Behälter eindeutig markiert werden. Das Landratsamt gibt dabei den Tipp, die Tonne zu kennzeichnen und zu sichern. Möglich sind Hinweiszettel, Spanngurte oder auch Klammern. Das erfolgt allerdings auf eigene Gefahr.

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