Schüler aus St. Leon-Rot wegen Mordes verurteilt – Bundesgerichtshof bestätigt Urteil
Anfang 2024 hat ein Schüler seine Ex-Freundin an einer Schule in St. Leon-Rot erstochen. Das Landgericht Heidelberg verurteilte ihn wegen Mordes und Körperverletzung. Der Schüler ging in Revision.
Im Januar 2024 hatte ein damals 18-Jähriger aus St. Leon-Rot bei Heidelberg seine gleichaltrige Ex-Freundin in der gemeinsamen Schule erstochen. Etwa ein halbes Jahr später, im August 2024, verurteilte das Landgericht Heidelberg den jungen Mann wegen Mordes und Körperverletzung zu elf Jahren Haft. Der Schüler ging in Revision – doch nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil bestätigt.
Bundesgerichtshof bestätigt Mord-Urteil: Junger Mann erstach Ex-Freundin in St. Leon-Rot
Der Schüler hatte laut Landgericht am 25. Januar 2024 mit einem Messer mehrfach auf die junge Frau eingestochen. Die Abiturientin starb demnach noch am Tatort auf dem Schulgelände. Der Angreifer war nach dem Tod der Schülerin mit einem Auto bis nach Niedersachsen geflüchtet. Dort sei er dann in Seesen – verfolgt von der Polizei – mit mindestens 100 Kilometern pro Stunde mit einem unbeteiligten Fahrzeug zusammengestoßen. Sowohl der Schüler als auch der Fahrer des anderen Fahrzeugs seien verletzt worden.
Schüler erstach 2024 seine Ex-Freundin an der gemeinsamen Schule bei Heidelberg
Teil der Anklage war auch eine Körperverletzung aus dem November 2023. Damals hatte der Täter nach Angaben des Gerichts die später getötete Schülerin bereits mit Faustschlägen verletzt. Zum Zeitpunkt dieser Tat war er noch 17 Jahre alt und damit minderjährig. Der BGH stellte nun fest, dass es im Prozess „keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil“ gegeben habe.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Gerichtsangaben eine Jugendstrafe wegen Mordes von 13 Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf acht Jahre wegen Totschlags. Das Verfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der damals 18-Jährige hatte die Tat eingeräumt.
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