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Führerschein-Umtausch: Millionen Karten müssen bis Anfang 2026 ersetzt werden

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Bis zum 19. Januar 2026 müssen Kartenführerscheine der Jahre 1999 bis 2001 umgetauscht werden. Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld. Die wichtigsten Fragen und Antworten. 


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Der Pflichtumtausch alter Führerscheine geht in die nächste Runde – und für viele Betroffene wird es nun knapp. Bis Anfang 2026 müssen erneut Millionen Dokumente ersetzt werden, damit die EU-weite Vereinheitlichung vorankommt.

Wer noch ein älteres Modell besitzt, sollte die wichtigsten Fristen kennen, um Ärger und Verwarnungen zu vermeiden. 

Millionen Führerscheine müssen bis Anfang 2026 umgetauscht werden

Warum müssen viele Führerscheine gerade jetzt umgetauscht werden?

Bis zum 19. Januar 2026 läuft eine wichtige Frist ab: Alle Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen bis dahin ersetzt werden. Hintergrund ist die EU-Vorgabe, dass bis 2033 alle Führerscheine ein einheitliches, fälschungssicheres Scheckkartenformat haben sollen.

Gilt das auch für alte Papierführerscheine?

Ja – und hier ist es für viele bereits zu spät: Für rosafarbene und graue Papierführerscheine (inklusive DDR-Dokumente), die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind alle Fristen abgelaufen. Die letzte Gruppe – Jahrgänge ab 1971 – hätte bis zum 19. Januar 2025 tauschen müssen. Wer so ein Dokument noch besitzt, sollte schnell einen Termin bei der Führerscheinstelle machen.

Sonderregelung Führerscheintausch: Jahrgänge vor 1953 haben deutlich mehr Zeit

Welche Ausnahmen gibt es?

Personen, die vor 1953 geboren wurden, genießen eine Sonderregelung: Sie müssen ihren Führerschein erst bis 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig davon, ob es ein Papier- oder Kartenführerschein ist und wann dieser ausgestellt wurde.

Was droht, wenn ich mit einem ungültigen Führerschein unterwegs bin?

In Deutschland beträgt das Verwarngeld zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt bestehen. Im Ausland kann es jedoch zu Problemen kommen, etwa bei Polizeikontrollen oder der Anmietung eines Mietwagens.

Umtauschfristen für Kartenführerscheine gestaffelt

Welche Fristen gelten für Kartenführerscheine, die ab 1999 ausgestellt wurden?

Bei älteren Kartenführerscheinen zählt das Ausstellungsdatum. Ein Überblick über die Umtauschfristen für Führerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden:

  • 1999 - 2001: Umtausch bis 19.01.2026
  • 2002 - 2004: bis 19.01.2027
  • 2005 - 2007: bis 19.01.2028
  • 2008: bis 19.01.2029
  • 2009: bis 19.01.2030
  • 2010: bis 19.01.2031
  • 2011: bis 19.01.2032
  • 2012 - 18.01.2013: bis 19.01.2033

Der Umtausch kann jederzeit erfolgen – man muss die Frist nicht ausreizen.

Muss ich dafür eine Prüfung oder ein Gesundheitsgutachten ablegen?

Nein. Der Umtausch ist laut Bundesregierung reiner Verwaltungsakt. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert, es sind weder Prüfungen noch Untersuchungen nötig.

Zuständigkeit liegt bei der Führerscheinstelle am Wohnort

Wo kann ich den Führerschein umtauschen?

Zuständig ist die Führerscheinstelle am aktuellen Wohnort. Je nach Kommune ist eine Online-Antragstellung möglich, anderswo muss man persönlich erscheinen. Ein Blick auf die Website der Kommune lohnt sich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles, biometrisches Passfoto
  • der alte Führerschein im Original
  • ggf. eine Karteikartenabschrift, falls der alte Schein nicht von der aktuellen Wohnortbehörde stammt

Dauer und Kosten: Mit vier bis sechs Wochen Bearbeitungszeit rechnen

Wie lange dauert der Vorgang und was kostet er?

Die Bearbeitung dauert meist vier bis sechs Wochen, kann bei hohem Andrang länger dauern. Die Kosten liegen bei etwa 25 Euro plus mögliche Versandgebühren und Kosten fürs Passfoto.

Worauf muss ich beim neuen Führerschein achten?

Alle bisherigen Fahrerlaubnisklassen müssen korrekt übertragen sein. Alte Klassen – etwa der frühere Klasse 3 – werden in neue Klassen mit entsprechenden Schlüsselzahlen umgewandelt. Der ADAC bietet hierzu Tabellen an.

Neue Führerscheine nur 15 Jahre gültig

Wie lange ist der neue Führerschein gültig?

Neue Führerscheine haben eine Gültigkeit von 15 Jahren und müssen danach erneuert werden – ähnlich wie Personalausweise. Das gilt bereits für alle Führerscheine, die seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Darf ich den alten Führerschein behalten?

Ja. Er kann als Erinnerungsstück mitgenommen werden, wird jedoch vorher offiziell ungültig gemacht.

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