Verfahren gegen Innenminister Strobl eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat das Verfahren gegen Innenminister Thomas Strobl (CDU) wegen eines weitergereichten Anwaltsschreibens endgültig eingestellt. Strobl habe eine Geldauflage an die Bewährungshilfe gezahlt.

Strobl hat laut Innenministerium je 7500 Euro an den Weißen Ring und die Bewährungshilfe Stuttgart gezahlt. Der CDU-Politiker kann diese Zahlung übrigens nicht von der Steuer absetzen. Das ergibt sich aus Paragraf 12 des Einkommensteuergesetzes. Demnach sind Geldbeträge zugunsten von gemeinnützigen Einrichtungen nicht abzugsfähig.
Strobl gab Anwaltsschreiben weiter
Der Minister hatte ein Schreiben des Anwalts des Inspekteurs der Polizei an einen Journalisten weitergereicht. Der inzwischen suspendierte Inspekteur soll Ermittlungen zufolge vor fast einem Jahr in Stuttgart eine Polizeibeamtin sexuell belästigt haben. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat kürzlich Anklage wegen sexueller Nötigung erhoben.
Die Anklagebehörde teilte am Mittwoch zudem mit, dass das Verfahren gegen den beschuldigten Journalisten schon Anfang November eingestellt worden sei. «Dessen Schuld wäre als gering anzusehen, auch besteht kein öffentliches Interesse an der Verfolgung.» Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Journalist vor der Veröffentlichung des Artikels Rechtsrat eingeholt und einen Mitarbeiter des Innenministeriums vorgelegt habe, «ohne dass Bedenken oder Änderungswünsche geäußert wurden».