Freiheitsstrafen drohen
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Tödliche Schüsse in Offenburg: Eltern von 15-jährigem Tatverdächtigen angeklagt

  
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Nach der tödlichen Attacke in einer Offenburger Schule läuft der Prozess gegen den mutmaßlichen Schützen – ein Jugendlicher. Nun will die Staatsanwaltschaft auch seinen Eltern den Prozess machen.


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Die tödlichen Schüsse an einer Offenburger Schule im vergangenen Herbst schockierten die Menschen in Deutschland. Ein Jugendlicher soll mit zwei Schüssen auf einen Mitschüler geschossen haben, der später an den Verletzungen gestorben ist.

Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Offenburg die Eltern des mutmaßlichen Schützen angeklagt, da ihnen eine Mitschuld am gewaltsamen Tod des 15-Jährigen vorgeworfen wird. Ihnen werden fahrlässige Tötung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt. Die Pistole, die ihr Sohn im vergangenen Herbst in einer Schule benutzte, befand sich unerlaubt im Besitz der Eltern und war nicht ausreichend gesichert, sodass der mutmaßliche Schütze darauf zugreifen konnte.

Nun muss die Große Strafkammer des Landgerichts Offenburg entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet wird. Bei einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis fünf Jahren. "Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für sie die Unschuldsvermutung", betonte die Staatsanwaltschaft.

 


Tödliche Schüsse in Offenburg: Bald Urteil im Prozess gegen Sohn erwartet

Dem Sohn wird aktuell schon wegen Mordes und versuchten Mordes der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor einer Jugendkammer gemacht. Das Verfahren hatte Mitte April begonnen und steht nach Auskunft des Landgerichts kurz vor dem Abschluss. 

Der 15-Jährige soll am 9. November vergangenen Jahres mit einer Pistole in seiner Schule in Offenburg (Ortenaukreis) auf einen Mitschüler geschossen haben. Das Opfer starb im Krankenhaus. Der Deutsche hatte laut Ermittlungen 41 Schuss Munition dabei. Die Waffe für die Tat habe aus dem Haushalt der Eltern gestammt. Zudem soll der Jugendliche versucht haben, im Klassenzimmer der sonderpädagogischen Schule und danach im Treppenhaus einen Brandsatz zu zünden, was aber nicht gelungen sei. Im Falle einer Verurteilung droht ihm eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.

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