Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten
In Baden-Württemberg haben die Menschen vielerorts mit Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung weitere Freiheiten zurückbekommen. Seit Montag gilt eine neue Lockerungsstufe für Regionen, deren Sieben-Tage-Inzidenzen stabil unter einer 35er-Schwelle liegen. Der Hohenlohekreis und Landkreis Heilbronn nähern sich dieser Inzidenzgrenze.

Sobald fünf Tage in Folge ein Wert von 35 unterschritten wird, darf in Restaurants draußen auch ohne Corona-Test gegessen oder getrunken werden. Auch im Freibad und bei Kulturveranstaltungen im Freien brauchen die Besucher keinen Nachweis über einen negativen Corona-Test. Für Feiern in Restaurants oder Bars bleiben ein negatives Testergebnis oder der Nachweis, geimpft oder genesen zu sein, die Bedingung. Mit den entsprechenden Nachweisen können bis zu 50 Menschen innen und außen zusammenkommen.
Neu in der Corona-Verordnung ist außerdem, dass die einzelnen Öffnungsstufen früher in Kraft treten. Liegt die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 50 tritt ein Kreis automatisch in die dritte Öffnungsstufe ein.
Auch der Hohenlohekreis und der Landkreis Heilbronn nähern sich dieser Schwelle. Bleiben in den beiden Landkreisen die Werte fünf Tage in Folge unter 35, dann könnte es ab kommenden Donnerstag weitere Erleichterungen geben. Dann entfällt zum Beispiel die Testpflicht für Außengastronomie oder Freibäder, bei Kulturveranstaltungen wären sogar 750 Besucher zulässig. Die Sperrstunde für die Gastronomie wird nach hinten verlegt. Restaurants, Shisha- und Raucherbars sowie Kneipen dürfen in Stufe 3 bis 1.00 Uhr nachts öffnen.