Volksbegehren für kleineren Landtag ist zugelassen – Unterschriftensammlung beginnt bald
Der Bietigheimer Dieter Distler darf in Kürze wieder Unterschriften sammeln, denn sein Volksbegehren für einen kleineren Landtag ist zugelassen worden. Welche Hürde nun erreicht werden muss und wie es um das gleiche Vorhaben der FDP bestellt ist.

Das von dem Bietigheimer Dieter Distler gestartete Volksbegehren für einen kleineren Landtag ist zugelassen worden. Das hat das Innenministerium in Stuttgart diese Woche mitgeteilt. Das Vorhaben halte alle Vorschriften ein und die nötigen 10.000 Unterschriften liegen vor, so das Ministerium.
Im nächsten Schritt wird die Behörde die Zulassung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg bekannt geben. Das soll laut einem Sprecher noch im Juni passieren. Vier bis sechs Wochen später können Distler und seine Mitstreiter dann beginnen, Unterschriften im Land für ihr Anliegen zu sammeln (die sogenannte freie Sammlung). Zeitgleich werden in allen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs Formulare ausliegen, über die sich Unterstützer eintragen lassen können (amtliche Sammlung). Die amtliche Sammlung dauert drei Monate, die freie Sammlung sechs Monate. Die Hürde ist hoch: Zehn Prozent der Wahlberechtigten müssen sich für das Volksbegehren aussprechen, rund 770.000 Menschen.
Per Volksbegehren: Wie Dieter Distler den Landtag von 154 auf 68 Abgeordnete verkleinern will
Distlers Ziel ist es, den baden-württembergischen Landtag deutlich zu verkleinern. Denn Experten befürchten, dass das Länderparlament mit dem neuen Wahlrecht stark wachsen könnte. Der Grund: Grün-Schwarz hat ein neues Wahlrecht beschlossen, bei dem die Wähler nicht mehr eine sondern zwei Stimmen bei der Landtagswahl haben. Dadurch könnten wie beim Bundestag Übergang- und Ausgleichsmandate entstehen. Das passiert zum Teil schon jetzt: Aktuell hat der Landtag 154 Mitglieder, im Gesetz vorgesehen sind 120.
Deshalb möchte Distler die Mindestgröße des Landtags auf 68 Parlamentarier absenken. Außerdem soll es nur 38 Wahlkreis im Land geben, wie bei der Bundestagswahl. Gewählt würde dann wie gehabt für einen Einzelkandidaten und für eine Parteiliste.
FDP-Volksbegehren gegen XXL-Landtag wurde abgelehnt
Das ist ein wichtiges Detail. Denn die FDP Baden-Württemberg hatte gleichzeitig ebenfalls ein Volksbegehren gestartet, um einen "XXL Landtag" zu verhindern. Auch sie hatte 10.000 Unterschriften gesammelt, das Begehren wurde Anfang des Jahres jedoch vom Innenministerium abgelehnt. Der Grund: Die Behörde befürchtet, dass durch den FDP-Vorschlag das Gleichgewicht zwischen Persönlichkeits- und Verhältniswahlprinzip nicht mehr gewahrt ist. Die Liberalen hatten nämlich vorgeschlagen, lediglich die Wahlkreise zu halbieren. Dadurch hätten potenziell mehr Kandidaten von Parteilisten in das Landesparlament einziehen können.
Die Partei hat sich gegen die Entscheidung gewehrt und klagt aktuell vor dem Verfassungsgerichtshof gegen das Innenministerium. Eigentlich sollte die Verhandlung am kommenden Montag stattfinden, die FDP bat jedoch um Aufschub. Auf Anfrage unserer Redaktion erklärte ein Sprecher, man habe mehr Zeit gebraucht. Ein neuer Termin soll im Herbst angesetzt werden. Allerdings könnte es damit zu spät sein, den FDP-Vorschlag für die nächste Landtagswahl 2026 umzusetzen. Selbst wenn das Gericht zugunsten der Partei entscheiden würde, müsste auch sie die zweite Hürde des Volksbegehrens nehmen und könnte erst dann eine Änderung des Wahlrechts anstoßen - knapp ein Jahr vor der Wahl ist das laut Parteivertretern kaum mehr realistisch.
Ähnliche Bedenken gab es bei Distlers Volksbegehren nicht. "Gegen den Gesetzentwurf bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken", erklärte das Innenministerium in seiner Mitteilung.

Stimme.de