Verunsicherung und Gelassenheit angesichts fehlerhaft verkündeter Düngeverordnung
Die durch ein Gerichtsurteil vorläufig blockierte Landesversion der Düngemittelverordnung sorgt in Baden-Württemberg für zwiegespaltene Reaktionen.
Am Donnerstag hatte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bekanntgegeben, dass die Novelle im Bundesland in Teilen unwirksam sei. Als Grund wurde ein Formfehler bei der Verkündigung genannt.
Bemängelt wurde unter anderem, dass die Karten, die die Gebiete mit hoher Nitratbelastung zeigen, nur digital veröffentlicht, aber nicht in Papierform ausgelegt wurden. Geeignetes Kartenmaterial, das allen Bauern zugänglich ist, ist für die Betriebe wichtig, da die Bauern in nitratbelasteten Gebieten nur limitiert wirtschaften können. Den Stein hatte indirekt ein Ilsfelder Landwirt ins Rollen gebracht, der gegen eine innerörtliche Messstelle geklagt hatte.
Das Landwirtschaftsministerium teilt der Stimme mit, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Es handele sich "lediglich um einen formellen Fehler, der jedoch geheilt werden kann", so das Ministerium.
Die inhaltlichen Regelungen, insbesondere die Bewirtschaftungsanforderungen und -beschränkungen, habe der Verwaltungsgerichtshof jedoch nicht aufgehoben, so ein Ministeriumssprecher. Als Konsequenz des Urteils werde es erforderlich sein, die Gebietsausweisungskarten im Maßstab 1:5000 im Gesetzblatt abzudrucken.
Reaktionen bewegen sich zwischen Ball flach halten und Verunsicherung
Das "Das Urteil löst momentan viel Verunsicherung bei den Landwirten aus, vor allem im Hinblick auf die angekündigte Revision", teilt eine Sprecherin des Landesbauernverbands mit. Die Unsicherheit müsse schnellstmöglich beseitigt werden. Den Ball flach zu halten und ersteinmal weiterzuarbeiten, wie es in der neuen Düngeverordnung vorgesehen ist, rät Stefan Kerner. Der Formfehler des Gesetzentwurfs werde behoben, ist der Vorsitzende des Kreisbauernverbands Heilbronn-Ludwigsburg sicher.
Die aktuelle Nitratkarte weist nur noch 1,9 Prozent der Landesfläche als belastet aus. In vorherigen Versionen waren erst neun, dann sechs Prozent rot gekennzeichnet.

Stimme.de