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Meinung zur Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer: Unehrlich

  
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Über die neue Testpflicht erfahren Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Mitarbeiter, meint unser Autor.

von Michael Schwarz

Mit der Corona-Testpflicht für Arbeitnehmer, die weder geimpft noch genesen sind, wird der Druck auf diese nun massiv erhöht. Das ist aus Gründen des Infektionsschutzes zwar nachvollziehbar – die neue Regelung in Baden-Württemberg ist aber auch ein Stück weit unehrlich.

 


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Im Alltag werden sich Arbeitnehmer ihre Testkits in ihren Unternehmen besorgen. So ist es in der Verordnung auch vorgesehen. Die Vorgesetzten erfahren so, welche Mitarbeiter nicht gegen Corona geimpft sind. Das ist nichts anderes als die von den Arbeitgebern bislang vergeblich geforderte generelle Auskunftspflicht über den Impfstatus ihrer Beschäftigten. In Baden-Württemberg kommt diese jetzt durch die Hintertür. Zwar haben die Arbeitnehmer theoretisch die Möglichkeit, sich selbst Tests zu kaufen – und könnten so den Gang zu ihrem Chef vermeiden. Doch in der Praxis wird dieser organisatorische und finanzielle Aufwand längerfristig sicher gemieden.

Die ehrliche Lösung wäre eine allgemeine Auskunftspflicht zum Impfstatus. Diese kann allerdings nur über das Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene geregelt werden. Doch die SPD hat in der scheidenden Koalition in Berlin das Vorhaben blockiert. Daher kommt es jetzt zu unausgegorenen Regelungen auf Landesebene – wie im Südwesten.

 


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