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Stuttgart untersagt Straßenblockaden von Klimaaktivisten

  
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Die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart reagiert auf die zunehmenden Protestaktionen von Klimaaktivisten, die in den vergangenen Wochen immer wieder Verkehrseinschränkungen zur Folge hatten. In einer Allgemeinverfügung werden über 150 betroffene Straßen aufgezählt.

von dpa
Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation blockiert mehrere Straßen in Stuttgart. Mit ihrer Protestaktion wollen die Aktivisten die Landeshauptstadt an ihr selbstgestecktes Ziel erinnern, bis 2035 klimaneutral zu sein.
Die Klimaschutzgruppe Letzte Generation blockiert mehrere Straßen in Stuttgart. Mit ihrer Protestaktion wollen die Aktivisten die Landeshauptstadt an ihr selbstgestecktes Ziel erinnern, bis 2035 klimaneutral zu sein.  Foto: Andreas Rosar/dpa

Wie die Stadt Suttgart am Donnerstag mitteilte, werden ab Samstag bis zum Jahresende auf wichtigen Straßen im Stadtgebiet Straßenblockaden im Zusammenhang mit Klimaprotesten untersagt sein, "bei denen sich Teilnehmende auf den Fahrbahnen (...) verbinden". In der entsprechenden Allgemeinverfügung wurden über 150 betroffene Straßen aufgezählt. Insgesamt gibt es in der Landeshauptstadt 3000 Straßen, Wege und Plätze.

Dutzende Aktivistinnen und Aktivisten der Klimaschutzgruppe Letzte Generation hatten am vergangenen Samstag über Stunden mehrere Straßen und Zufahrten in und nach Stuttgart blockiert. Nach Angaben der Polizei klebten sich am Vormittag rund 40 Menschen auf insgesamt neun Straßen fest, einige betonierten ihre Hände auch ein.

 


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Wie die Stadt Stuttgart die Entscheidung begründet

Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) sagte: "Klimakleber gefährden sich und andere, sie gefährden sogar Rettungseinsätze." Man könne und dürfe nicht zulassen, dass die Straßen unangemeldet nach dem Gutdünken Einzelner blockiert würden - völlig unabhängig davon, dass Klimaschutz ein wichtiges Anliegen sei. Zur Auswahl der entsprechenden Straßen, die nicht mehr blockiert werden dürfen, sagte Ordnungsbürgermeister Clemens Maier (Freie Wähler), hier habe die Relevanz für Rettungswege und den Hauptverkehr eine Rolle gespielt.

Bei Verstoß gegen die Allgemeinverfügung drohen Bußgelder. Erlaubt blieben selbstverständlich alle anderen Formen des bürgerlichen Protests wie Kundgebungen und Demonstrationszüge nach dem Versammlungsrecht.

 


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