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Freispruch für Inspekteur der Polizei im Prozess um sexuelle Nötigung

  
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Showdown in einem #MeToo-Prozess, der riesige Wellen schlug: Das Landgericht Stuttgart spricht den Inspekteur der Polizei, Andreas Renner, frei.

von Ulrike Bäuerlein und dpa

Im Prozess wegen sexueller Nötigung ist Andreas Renner, freigestellter Inspekteur der baden-württembergischen Polizei, am Freitag vor dem Stuttgarter Landgericht freigesprochen worden. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Volker Peterke sah den Vorwurf der sexuellen Nötigung nicht als erwiesen an.

Der heute 50-Jährige ranghöchste Polizeibeamte des Landes im November 2021 war angeklagt, eine damals 32-Jährige Kollegin, die sich im Aufstiegsverfahren für den höheren Dienst befand und für die er als Mentor agierte, im Anschluss an eine Sektrunde und zwei Kneipenbesuche in vor einer Stuttgarter Eckkneipe sexuell genötigt zu haben. Die Anzeigenerstatterin hatte den Spitzenbeamten beschuldigt, sie vor der Gaststätte dazu gedrängt zu haben, seinen Penis anzufassen. Sie wollte zu dem Zeitpunkt eine Karriere im höheren Dienst, er hatte ihr zugesagt, sie beim Aufstieg zu unterstützen.


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Staatsanwaltschaft hatte Bewährungsstrafe gefordert

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten mit Aussetzung zur Bewährung gefordert, die Nebenklage eine Verurteilung. Die Verteidigung von Andreas Renner hatte auf Freispruch plädiert sowie darauf, der heute 34-Jährigen die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. 

Nun erwartet den vom Dienst freigestellten Inspekteur noch ein Disziplinarverfahren. Innenminister Thomas Strobl (CDU) hatte bereits öffentlich verkündet, dass er sich eine Rückkehr des Inspekteurs ins Amt nur schwer vorstellen könne - unabhängig vom Ergebnis des Gerichtsprozesses.

 

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