Polizei erhält Namen von Corona-Infizierten
Das Landesgesundheitsamt gibt Daten von Betroffenen weiter. Polizisten sollen sich besser vor einer Infektion schützen. Doch es gibt auch Kritik. Die SPD fordert eine Kontrolle.

Polizisten sollen bei Einsätzen besser vor einer Ansteckung mit Covid-19 geschützt werden. Sie können deshalb beim Landesgesundheitsamt erfragen, ob eine Person das Virus in sich trägt. Seit Dienstag regelt eine Verordnung des Innen- und des Sozialministeriums den Datenaustausch über infizierte Bürger. Das Heilbronner Landratsamt und der Hohenlohekreis gaben die Infos auch schon vorher weiter.
Die Polizei weiß bei Einsätzen meist nicht, ob ihr Gegenüber etwa Hepatitis C hat oder HIV-positiv ist. "Das gehört mit zum Berufsrisiko", sagt Gerald Olma, Sprecher des Heilbronner Präsidiums. "Man schützt sich, so gut es geht." Das Coronavirus ist eine neue Infektionsgefahr. Werden Polizisten beispielsweise zu einem gewalttätigen Streit oder zu einer Ruhestörung gerufen, besteht die Möglichkeit, auf der Anfahrt zum Einsatzort beim Führungs- und Lagezentrum der Polizei nachzufragen, ob eine Person mit dem Coronavirus infiziert ist. Ein Datenabgleich mit dem Landesgesundheitsamt in Stuttgart gibt Antwort. Beamte wissen dann, ob sie die Schutzausrüstung anlegen sollten. "Wo ein zeitlicher Vorlauf besteht, wird diese Möglichkeit auch genutzt", sagt Olma. Voraussetzung sei, dass die Personalien bekannt sind.
Heilbronner und Hohenloher Landratsamt gaben früh Daten weiter
Schon bevor es die neue Verordnung gab, nutzten einige Polizeipräsidien im Land Listen mit Namen von Corona-Infizierten, die die jeweiligen Gesundheitsämter zur Verfügung stellten. Dies wurde aber nicht einheitlich praktiziert. Kritik an der Weitergabe von Namen an die Polizei durch einzelne Behörden übten Oppositionspolitiker und der Landesbeauftragte für Datenschutz.
"Wir haben im März solche Listen an die Polizei weitergegeben, nachdem diese von der Polizei angefordert worden waren", teilt das Landratsamt Heilbronn auf Anfrage von Stimme.de mit. Als das Sozialministerium Bedenken dagegen anmeldete, habe man die Weitergabe Ende März sofort gestoppt. Auch das Landratsamt des Hohenlohekreises gab die Namen in der Anfangszeit an die Polizei weiter. "Wir halten das nicht nur für richtig, sondern auch für rechtmäßig", sagt ein Sprecher des Amts in Künzelsau.
Das Gesundheitsamt der Stadt Heilbronn meldete nach eigenen Angaben die Namen von Infizierten nicht an die Polizei.
Datenschützer arbeitet an Verordnung mit
Mit der neuen Verordnung werde die Weitergabe von Informationen über infizierte Bürger auf eine sichere rechtliche Grundlage gestellt, teilt Landesinnenminister Thomas Strobl (CDU) mit. Er sieht "einen großen Schritt hin zu mehr Schutz vor dem Coronavirus für die Mitarbeiter der Ortspolizeibehörden sowie der Polizisten". In berechtigten Einzelfällen könne die Polizei Personen identifizieren, die andere gefährdeten, steht Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) zur Regelung.
Der Beauftragte für Datenschutz, Dr. Stefan Brink, hat nach seiner anfänglichen Kritik an der Verordnung mitgearbeitet. Er kündigt an, auch an der Kontrolle der Regeln mitzuwirken und, so bald wie möglich, an ihrer Ablösung.
"Wir erwarten, dass das Ministerium und der Datenschutzbeauftragte in der nächsten regulären Sitzung des Innenausschuss einen ersten Kontrollbericht abgeben", fordert Sascha Binder, der innenpolitische Sprecher der SPD. Der Anwendungsbereich für die Datenabfrage sei sehr groß. "Eine engmaschige Kontrolle ist notwendig." Sollten Probleme auftreten, dürfe es keine Weitergabe mehr geben."


Stimme.de