Land verschärft Maskenpflicht in Pflegeheimen
Ab sofort dürfen Bewohner in Pflegeheimen nur noch mit FFP2-Maske besucht werden. Die strengeren Regeln gelten auch für Krankenhäuser.

Aufgrund der immer dramatischeren Corona-Lage gelten im Baden-Württemberg nun strengere Regeln in Krankenhäusern und Pflegeheimen, wie das Gesundheitsministerium am Mittwoch der dpa mitteilte.
Besucher müssen während ihres gesamten Aufenthalts in den Einrichtungen nun wieder eine FFP2-Maske tragen statt nur einer medizinischen Maske. Bei Kindern bis 14 reicht noch eine medizinische Maske.
Auch Pflegekräfte, die Kontakt zu Patienten haben, müssen ab sofort FFP2-Masken tragen. In den Zimmern geimpfter Bewohner oder gar im Freien darf die Maske in Pflegeheimen nicht mehr abgelegt werden.