Land legt Stufenplan für Corona-Lockerungen vor
Die Landesregierung will das Leben in Baden-Württemberg schrittweise wieder normalisieren - und die Corona-Maßnahmen sukzessive lockern. Unsere Redaktion hat die wichtigsten Bereiche des Stufenplans zusammengefasst.
Baden-Württembergs Landesregierung hat ein Konzept beschlossen, mit dem die bestehenden Corona-Maßnahmen gelockert werden. Damit folgt der Südwesten dem Nachbarland Bayern, für das der dortige Ministerpräsident Markus Söder (CSU) bereits am vergangenen Dienstag sein Vorgehen öffentlich präsentierte. Der Plan für den Südwesten folge "weiterhin dem Prinzip der Umsicht und Vorsicht, so wie wir es auch mit Bayern abgestimmt haben", sagte Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch in Stuttgart.
Erste Stufe

In der ersten Stufe ist Sport ohne Körperkontakt und unter freiem Himmel wieder erlaubt. Dazu gehören Sportarten wie Golf oder Tennis. Auch Sport mit Tieren, zum Beispiel Reitanlagen und Hundeschulen, sind hier eingeschlossen. Mit strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen können ab dem 11. Mai zudem Musikschulen (eingeschränkter Betrieb) und Jugendkunstschulen den Betrieb wieder aufnahmen. Auch Sonnenstudios, Massage-, Kosmetik- und Nagelstudios dürfen wieder aufmachen, genauso wie Spielbanken ohne gastronomische Angebote, Fahrschulen, Sportboothäfen und Luftsportanlagen. Zudem werden die Besuchsregeln in Krankenhäusern und Pflegeheimen gelockert.
Zeit vor Pfingsten
Rund um Pfingsten gibt es zwei Phasen. Zunächst sollen Camping- und Wohnmobilstellplätze wieder eröffnen. Voraussetzung ist eine autarke Versorgung. In der Außengastronomie kann wieder bewirtschaftet werden. Weiter können Freiluft-Ausflugsziele mit Einlasskontrollen und geringem Kontakt eröffnen, also Bootsverleihe oder Minigolfanlagen. In der nächsten Phase vor Pfingsten können Gaststätten dann die Innenbereiche wieder betreiben.
Zeit nach Pfingsten
In der zweiten Phase werden dann Beherbergungsbetriebe, Camping- und Wohnmobilstellplätze zu touristischen Zwecken wieder generell aufmachen, ebenso Besucherzentren und Freizeitparks. Ebenfalls ab Pfingsten sind sportliche Aktivitäten in Fitnessstudios, Tanzschulen, Kletterhallen, Indoorsporthallen sowie -spielplätzen wieder möglich. In Spaß- und Freizeitbädern sind zunächst nur Schwimmkurse und -unterricht erlaubt. Zudem startet die Fluss- und Bodenseeschifffahrt wieder.
Weiterhin nicht erlaubt
Weiter nicht erlaubt sind Bereiche mit einer hohen Infektionsgefahr. Dazu zählen laut dem Plan das Prostitutionsgewerbe, Saunen- und Wellnesseinrichtungen oder auch Innenbereiche von Kneipen und Bars. Theater, Schauspiel, Ballett, Konzerte, Oper, Kino, Film-, Theater- und Musikfestivals und Diskotheken können weiter nicht besucht werden. Zuschauer bei Sportveranstaltungen sind ebenfalls verboten, genauso wie Mannschaftssportarten. Bolzplätze bleiben geschlossen, ebenso wie Freibäder und Badeseen sowie Fach- und Publikumsmessen. Auch Volksfeste, Kirmes, Hocketse, Vereinsfeste, Kongresse und sonstige Feiern bleiben verboten. Großveranstaltungen sind voraussichtlich bis Ende des Jahres nicht möglich.
Bereits beschlossene Lockerungen
Unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben hat die Landesregierung in den vergangenen Tagen bereits einige Bereiche freigegeben. Dazu zählen Gottesdienste, Zoos und Friseure. Der Gastronomie war bislang nur die Lieferung von Essen erlaubt. Auch Museen und Ausstellungshäuser haben den Betrieb bereits wieder aufgenommen.
Schulen und Kitas

Einen Sonderbereich bilden Schulen und Kitas. In einem rollierenden System sollen alle Kinder und Schüler in Baden-Württemberg schrittweise vor und nach den Pfingstferien an die Erziehungs- und Bildungseinrichtungen zurückkehren und bis zu den Sommerferien zumindest tage- oder wochenweise dort betreut oder unterrichtet werden. Den Anfang machen am 18. Mai die Grundschulen, an denen die Viertklässler stundenweise in halbierter Klassenstärke in den Kernfächern unterrichtet werden sollen.
Auch die Kitas sollen am 18. Mai mit einem erweiterten Angebot starten und einen reduzierten Regelbetrieb schrittweise auf bis zu 50 Prozent der Kinder ausweiten, abhängig von den personellen Möglichkeiten der Einrichtungen. Die Notbetreuung bleibt. Über eine weitere Öffnung will das Land Mitte Mai entscheiden, sobald die Ergebnisse einer Studie zum Infektionsgeschehen bei Kindern vorliegen.
Nach den Pfingstferien soll ab dem 15. Juni bis zu den Sommerferien der Präsenzunterricht für sämtliche Jahrgänge an Grundschulen und an den weiterführenden Schulen in einem rollierenden System wieder aufgenommen werden. So sollen immer maximal 50 Prozent der Schüler an den Schulen sein. Für alle Schüler, die nicht mit digitalem Fernunterricht erreichbar sind, sollen auch weiter Lerngruppen an den Schulen mit Präsenzunterricht abgehalten werden.


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