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Gesundheitsministerium ändert Quarantäneregeln

  
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Bei Infektionen mit der neuen Coronavirus-Variante Omikron können sich positiv Getestete und Kontaktpersonen nicht freitesten und die Absonderungsdauer verkürzen. Zudem werden strengere Regeln für ungeimpfte Besucher in Alten- und Pflegeheimen erlassen.

Von dpa
Ein medizinischer Mitarbeiter entnimmt einem Mann einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest.
Ein medizinischer Mitarbeiter entnimmt einem Mann einen Nasenabstrich für einen Corona-Schnelltest.  Foto: Julian Stratenschulte/dpa/Symbolbild

Das baden-württembergische Gesundheitsministeriums hat am Dienstag die Quarantäneregeln aktualisiert. Sie treten am Mittwoch in Kraft, wie ein Sprecher mitteilte.

Demnach müssen Kontaktpersonen von nun an 14 Tage in Absonderung. Außer bei Omikron-Fällen können sich Betroffene ab dem siebten Tag freitesten. Dafür genügt ein Schnelltest. Positiv Getestete können sich nur freitesten, wenn sie geimpft sind.

Die Absonderungsdauer für positiv Getestete beträgt einheitlich zehn Tage. Als Startdatum gilt künftig des Datum des Erstnachweises. Der meist zeitlich davor liegende Symptombeginn entfällt als Startzeitpunkt, weil in den Wintermonaten auch andere Atemwegserkrankungen zu Symptomen führen können. An Schulen und Kitas ändert sich nichts.

 


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Strengere Regeln für ungeimpfte Besucher in Alten- und Pflegeheimen

Um Alten- und Pflegeheime betreten zu dürfen, müssen Ungeimpfte in Baden-Württemberg ab kommendem Montag einen negativen PCR-Test vorlegen. „In letzter Zeit kommt es wieder häufiger zu Ausbrüchen in Alten- und Pflegeheimen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) am Dienstag in Stuttgart. Die neue Regelung soll die Heimbewohner in der Alarmstufe II besser vor Ansteckungen schützen. Die Alarmstufe II gilt, sobald auf den Intensivstationen an zwei Tagen hintereinander mehr als 450 Covid-19-Patienten liegen - oder wenn es an sieben Tagen in Folge täglich mindestens sechs Krankenhaus-Neuaufnahmen pro 100.000 Einwohner gegeben hatte.

Geimpfte und genesene Besucher müssen wie gehabt einen negativen Schnelltest vorlegen. Diesen müssen die Einrichtungen nach Angaben des Gesundheitsministeriums vor Ort anbieten. Um die PCR-Tests müssten sich die Ungeimpften aber selbst kümmern. Nur in besonderen Härtefällen, etwa beim Besuch von Sterbenden, reiche für alle ein Schnelltest aus.

 


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