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Nach Messerattacken: Laxes Vorgehen der Justiz irritiert Polizei – Rufe nach härterer Gangart

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Der Fall des 17-jährigen Syrers, der mit zwei Begleitern in Stuttgart mit einem Messer eine Familie attackierte und drei Männer verletzt haben soll, beschäftigt Politik und Öffentlichkeit. Für Irritationen bei der Polizei sorgt der Umgang der Justiz nach einem Angriff auf Beamte in Karlsruhe und Mannheim.

Von unserem Korrespondenten Theo Westermann

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Ein 17-jähriger Syrer soll mit zwei Begleitern in Stuttgart am 30. Juli mit einem Messer eine syrisch-türkische Familie attackiert und drei Männer verletzt haben. Inzwischen berichteten "Welt" und Bild" über die lange Liste der kriminellen Aktivitäten der Familie des 17-jährigen mutmaßlichen Haupttäters. Er und die zwei ebenfalls syrischen Mittäter sitzen in Untersuchungshaft. Erneut ist damit die Debatte über schnellere Abschiebungen und den Umgang mit straffälligen Flüchtlingen losgebrochen.

Fall des 17-jährigen Syrers: Langwieriges Prozedere bis zur Abschiebung

Doch auch dieser neue Fall könnte den üblich-langwierigen Weg gehen, bis es jemals zu einer Abschiebung kommt. Ein Sprecher des Justizministeriums betonte gegenüber unserer Redaktion, dass der 17-Jährige Syrer einen Flüchtlingsstatus hat und aktuell das Regierungspräsidium Karlsruhe die Ausweisung prüfe. Vorher müsse aber eine Anklage, eine Verhandlung und ein Urteil erfolgen, so der Sprecher. Erst dann könnte der 17-jährige ein Fall für den Sonderstab gefährliche Ausländer werden, der diese Abschiebungen vorantreibt. Aber weiterhin gilt: Bisher schiebt der Bund nicht nach Syrien und Afghanistan ab, was Justizministerin Marion Gentges (CDU) immer wieder eingefordert hat. 2023 wurden in Baden-Württemberg 120 Abschiebungen von Mehrfach- und Intensivtätern sowie von Gefährdern vollzogen, insgesamt wurden 880 Straftäter abgeschoben.

Immer häufiger kommt es zu Angriffen mit dem Messer, oft durch Flüchtlinge.
Immer häufiger kommt es zu Angriffen mit dem Messer, oft durch Flüchtlinge.  Foto: Shutter2U/stock.adobe.com

Polizisten irritiert über Umgang der Justiz nach Angriff auf Beamte in Karlsruhe und Mannheim

Wie schwer sich Polizei und Justiz im Umgang mit Messerangriffen und tatverdächtigen Asylbewerbern tun, zeigte jüngst ein Vorfall in Karlsruhe. Wegen eines zu lax empfundenen Umgangs der Justiz nach einem Angriff auf Polizeibeamte hatte es nach Informationen unserer Redaktion massive Irritationen in der Polizei gegeben. Gemeint ist der Fall eines 36-Jahre alten Nigerianers.

Der Asylbewerber W. hatte sich Anfang Juli im Hauptbahnhof von Karlsruhe und Mannheim gleich dreimal Bundespolizisten widersetzt und diese attackiert. Unter anderem verletzte er nach einem Platzverweis vier Polizisten am Hauptbahnhof Karlsruhe durch Beißen und Kratzen, danach zwei weitere Beamte am Bahnsteig, die ihn aus dem Zug geholt hatten, mit einem Cuttermesser an Kopf, Arm und Bein. Dennoch blieb W. auf freiem Fuß.


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Abschiebungen verlaufen selten reibungslos


Haftantrag für mutmaßlichen Messerstecher an der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gescheitert 

Nun zeigen unserer Redaktion vorliegende interne Aufzeichnungen der Polizei, dass gleich zweimal die Bundespolizisten mit einem Haftantrag für den Messerstecher an der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gescheitert waren. Die Bereitschaftsstaatsanwältin lehnte die Haft ab, da nach "ihrer Einschätzung eine Cuttermesserklinge nicht geeignet ist, lebensgefährliche Verletzungen hervorzurufen", heißt es im uns vorliegenden Polizeiprotokoll.

Wenige Stunden später fiel der Mann im ICE nach Mannheim ohne Fahrschein auf. Auf dem Bahnsteig in Mannheim wurde W. erneut von Bundespolizisten kontrolliert, dort baute er sich "bedrohlich auf" und forderte die Polizisten zum Kampf auf. Nach einem kurzen Gerangel wurde er auf die Wache gebracht. Erneut trugen die Beamten die Sache vor, erneut wurde eine Haft abgelehnt. Die Odyssee ging weiter. Ein wegen psychischer Auffälligkeiten eingeschalteter Vertragsarzt der Polizei ordnete an, ihn der Psychiatrie vorzustellen. Laut Polizeiprotokoll sahen die Ärzte dort aber keine Veranlassung, ihn aufzunehmen und ließen ihn "ohne Absprache auf freien Fuß".

Kehrtwende der Staatsanwaltschaft: Festnahme nach Haftbefehl wegen versuchten Mordes

In den Tagen danach war es aber zur Kehrtwende in der Staatsanwaltschaft gekommen. Am 10. Juli kontrollierten Beamte der Bundespolizei W. am Hauptbahnhof in Hamm (Westfalen) und nahmen ihn auf Grundlage eines Haftbefehls des Amtsgerichts Karlsruhe wegen versuchten Totschlags fest.

Gegenüber unserer Redaktion begründete ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft die nächtlichen Entscheidungen mit der damaligen Erkenntnislage. "Zu diesem Zeitpunkt hat das nicht für einen Haftbefehl gereicht." Nach zweitägiger Prüfung habe man den Fall aber anders bewertet.

Inzwischen wird der Ruf nach einer härteren Gangart lauter. CDU-Parteichef Manuel Hagel: "Jetzt muss doch der Letzte begriffen haben, dass es sich nicht um Einzelfälle handelt. Wir haben hier ein gewaltiges Problem." Und weiter: Dem Thema müssen wir uns entschlossen stellen und wir lassen es nicht zu, dass man alle reflexartig in die rechte Ecke stellt, die es benennen." Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sagt: "Wer bei uns als hilfesuchender Flüchtling schwere Straftaten begeht, der hat sein Bleiberecht in Deutschland verwirkt", so Thomas Mohr, stellvertretender Landeschef der GdP.

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