Ab wann weitere Einschränkungen für Ungeimpfte in Baden-Württemberg gelten sollen
Aktuell erarbeitet das Land eine neue Corona-Verordnung, die weitere Einschränkungen für Ungeimpfte vorsieht. Die Verordnung soll in Kraft treten, sobald sich die Lage verschärft.
Das Land will darauf reagieren, dass sich die Infektionen derzeit überwiegend unter den Ungeimpften ausbreiten. inzwischen gebe es laut Minister Manne Lucha eine "Pandemie der Ungeimpften": Die Sieben-Tages-Inzidenz bei Geimpften liege bei 13, die der Ungeimpften bei knapp 150.
„Die Weiterverbreitung durch Geimpfte ist um ein Vielfaches geringer. Das sehen wir an den Inzidenzen und an den Menschen, die derzeit auf den Intensivstationen mit schweren Verläufen behandelt werden“, sagt Südwest-Sozialminister Manne Lucha (Grüne). Die geplanten Einschränkungen für Ungeimpfte bezeichnet er als „logische Konsequenz“.
Das Land plant in der neuen Verordnung zwei Alarmwerte. So könnten erste Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte erlassen werden, wenn mehr als 200 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind. Sind es mehr als 300 Patienten, kommt die 2G-Regel ins Spiel. Dann können Ungeimpfte nicht mehr vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen. Ein Test würde dann nicht mehr ausreichen, um zum Beispiel in ein Restaurant zu gehen. Zuletzt waren auf den Südwest-Intensivstationen etwas mehr als 100 Personen mit Covid-19.