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Was sich in Baden-Württemberg durch eine neue Impfverordnung ändert

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Die baden-württembergische Landesregierung lässt eine neue Altersgruppe für Corona-Impfungen mit Astrazeneca zu. Allerdings werden Engpässe bei der Terminvergabe befürchtet. Die SPD übt Kritik.

von Michael Schwarz

In Baden-Württemberg können sich jetzt deutlich mehr Menschen als bislang gegen das Coronavirus impfen lassen. Generell impfberechtigt sind im Land jetzt alle Personen ab 70 Jahren. Weil der Bund noch in dieser Woche die Impfverordnung ändern will, werden ab sofort im Südwesten auch über 65-Jährige mit dem Impfstoff Astrazeneca geimpft. Die Altersgruppe kann jetzt über die Hotline oder im Internet einen Termin in den Impfzentren buchen.

Bislang war Astrazeneca in Deutschland nur für Personen im Alter von 18 bis 64 Jahren zugelassen gewesen. Die Ständige Impfkommission hatte auf der Basis neuer Studienergebnisse zuletzt die Empfehlung ausgesprochen, Astrazeneca auch an Menschen ab 65 Jahren zu verimpfen.


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Voraussetzungen für Astrazeneca-Impfung

Bei den 65- bis 69-Jährigen greift die Regelung, die auch bei den Jüngeren gilt: Sie können sich impfen lassen, wenn sie Vorerkrankungen haben, die zur Impfung berechtigen. Die Bandbreite der Vorerkrankungen ist groß - und reicht von Diabetes bis hin zu chronischen Lungenerkrankungen und Krebs.

Außerdem besteht ein Anspruch der 65- bis 69-Jährigen auch dann, wenn sie zu bestimmten Gruppen zählen. Sie müssen also zum Beispiel Kontaktpersonen besonders stark gefährdeter Personen sein. Wenn sie auch noch berufstätig sind und als Lehrer, Erzieher, Hebamme oder generell im medizinischen Bereich arbeiten, gehören sie ebenfalls zu den Berechtigten.

Minister bittet um Geduld

Da jetzt viele Impfberechtigte hinzukämen, bittet Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha (Grüne) um Geduld bei der Terminvergabe. Bislang werden bei den älteren Menschen die über 80-Jährigen mit den Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna geimpft. Zusätzlich sind ab sofort in Baden-Württemberg auch 16- und 17-Jährige der zweiten Prioritätengruppe impfberechtigt - für sie ist aber ebenfalls nur der Impfstoff von Biontech/Pfizer zugelassen. Generell gilt weiterhin, dass beim Impfstoff keine Wahlfreiheit besteht. Ab April sollen dann die Hausarztpraxen die Impfungen sukzessive übernehmen.

Pilotprojekt in Hausarztpraxen

Derweil werden in Baden-Württemberg im Rahmen eines sechswöchigen Pilotprojekts erstmals Menschen in rund 40 Hausarztpraxen oder auch durch Hausbesuche geimpft. Es nehmen allerdings nur über 80-Jährige teil. Das Pilotprojekt soll den Übergang zu den generellen Impfungen in der Praxen erleichtern - und mögliche logistische Probleme bereits jetzt sichtbar machen.

Lucha nennt Ziele

Lucha erklärt, das Land erwarte im zweiten Quartal bis zu zehn Millionen Impfstoffdosen. "Dann können wir täglich bis zu 80.000 Menschen impfen", so der Grünen-Politiker. Momentan werden pro Tag rund 30.000 Menschen im Südwesten geimpft. Die Opposition kritisiert Lucha. Laut SPD-Sozialexperte Rainer Hinderer würde von den jetzt zugelassenen älteren Menschen kaum jemand einen Impftermin bekommen, weil vor allem jüngere und eher ungefährdetere Menschen in die Impfzentren strömten.

Wolf fordert Impfungen für Jutizvollzugsbedienstete

Landesjustizminister Guido Wolf (CDU) fordert derweil in einem Brief an Lucha, alle Bediensteten in den Südwest-Justizvollzugsanstalten zu impfen. Bislang würden nur Mitarbeiter in den medizinischen Bereichen geimpft. "Eine Differenzierung der Impfpriorität der Bediensteten nach Tätigkeitsbereichen wird der Vollzugswirklichkeit nicht gerecht", schreibt Wolf in dem Brief, der unserer Redaktion vorliegt. Alle Mitarbeiter im Justizvollzug hätten regelmäßigen Kontakt mit einer großen Zahl wechselnder Gefangener, so Wolf.

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