Gegen XXL-Landtag: FDP verklagt Innenministerium wegen Volksbegehren
Die FDP will den Landtag in Stuttgart verkleinern, doch das Innenministerium erklärte den Antrag für verfassungswidrig. Nun ziehen die Liberalen vor das Landesverfassungsgericht.

Die FDP im Land verklagt das baden-württembergische Innenministerium. Der Grund ist ein Streit ums Wahlrecht: Die Liberalen hatten im Dezember mehr als 10 000 Unterschriften übergeben, um ein Volksbegehren für eine Verkleinerung des Landtags zu erreichen.
Denn die Partei befürchtet, dass der Landtag durch das neue Wahlrecht ab 2026 auf mehr als 200 Abgeordnete anwachsen könnte, inklusive Mehrkosten von 200 Millionen Euro. Die grün-schwarze Landesregierung hatte zum Jahresanfang beschlossen, künftig auf ein Zwei-Stimmen-Wahlrecht wie bei der Bundestagswahl zu setzen. Dadurch drohen Überhang- und Ausgleichsmandate.
Innenministerium hält FDP-Volksbegehren für kleineren Landtag für verfassungswidrig
Das Ministerium hat den Volksbegehren-Antrag jedoch abgelehnt. Er sei verfassungswidrig, hieß es zur Begründung. In der Landesverfassung sei geregelt, dass bei Landtagswahlen die Persönlichkeitswahl mit der Verhältniswahl verbunden werden muss. Der FDP-Vorschlag verdränge den Grundsatz der Persönlichkeitswahl jedoch zu stark - indem nur 38 Abgeordnete direkt und 82 über die Landeslisten gewählt werden.
Die Liberalen wehren sich gegen diese Entscheidung und verklagen das Ministerium nun vor dem Verfassungsgerichtshof in Stuttgart. Die Klageschrift liegt unserer Redaktion vor. Darin greift die FDP die Argumentation des Innenministeriums in zentralen Punkten an. So bemängelt die Partei, dass nach der Argumentation des Innenministeriums auch das neue Wahlrecht verfassungswidrig sei, weil es zu mehr Direktmandaten und somit zu mehr Ausgleichsmandaten führen könnte. Dadurch gebe es weniger Direktkandidaten als Listen-Abgeordnete und das Verhältnis wäre ebenso verschoben.
Landesverfassung priorisiert nicht zwischen direkt gewählten Abgeordneten und Listenmandaten
Dieses Kräfteverhältnis ausgleichen zu wollen, hält die FDP jedoch ohnehin für unerheblich: Die Landesverfassung mache keine Vorgaben, wie Persönlichkeits- und Verhältniswahl zu gewichten sind. Der Gesetzgeber habe dabei einen Gestaltungsspielraum, solange die Persönlichkeitswahl nicht völlig bedeutungslos wird. Das Innenministerium hält dagegen die Persönlichkeitswahl, also die Erststimme, für wichtiger, da sie "von der Verfassung an erster Stelle" genannt werde.
Diese Argumentation hält der Politikwissenschaftler Joachim Behnke von der Zeppelin-Universität in Friedrichshafen für "extrem irritierend". Das Innenministerium argumentiere mit der Sollgröße des Landtags, die per Gesetz eigentlich 120 Abgeordnete beträgt. Nur wenn man sie zurate zieht, sei das Verhältnis aus Direkt- und Listenmandaten einigermaßen ausgeglichen. Das Problem laut Behnke: "Die Sollgröße wird regelmäßig verpasst." Aktuell hat der Landtag 154 Abgeordnete. "Das Innenministerium muss sich an dieser Realität orientieren."
Politikwissenschaftler: Grün-Schwarz ist bei Wahlrechtsreform "kläglich gescheitert"
Das Argument, direkt gewählte Abgeordnete seien wichtiger als Listen-Abgeordnete, kann Behnke nicht nachvollziehen. Er befürchtet, dass das Innenministerium auf Zeit spielt. Das Gerichtsverfahren könne womöglich lange dauern und selbst wenn das Volksbegehren per Urteil zugelassen werden sollte, muss das Quorum für eine Volksabstimmung erreicht werden - 10 Prozent der Wahlberechtigten in sechs Monaten. Das sei vor der Wahl, für die die Parteien bereits im Laufe des Jahres 2025 Kandidaten nominieren, kaum noch zu schaffen.
Generell sei Grün-Schwarz bei der Wahlrechtsreform "kläglich gescheitert", findet der Experte. Schon beim Bundestag sei das Problem eines immer größer werdenden Parlaments seit Jahren bekannt. "Dass man diese Reform gemacht hat, ohne dieses Problem anzusprechen oder mitzubedenken, macht mich fassungslos." Der Experte geht trotzdem davon aus, dass das Volksbegehren zugelassen wird.
Verfassungsgerichtshof will kurzes Verfahren bei Volksbegehren
Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwochabend per Pressemitteilung erklärt, dass die Klage der FDP eingetroffen ist. Das Innenministerium wird nun gebeten, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Wann die Entscheidung fällt, ist noch offen. "Der Verfassungsgerichtshof strebt eine möglichst kurze Verfahrensdauer an", heißt es in der Mitteilung.

Stimme.de