Wieder 19 Prozent Mehrwertsteuer – Dehoga spricht von "steuerlicher Diskriminierung"
Ab Januar 2024 steigt die Mehrwertsteuer für Speisen im Restaurant wieder auf 19 Prozent. Anderes Essen wird aber weiterhin mit sieben Prozent besteuert. Der Dehoga spricht von "steuerlicher Diskriminierung".
Wer künftig im Restaurant essen geht, muss wohl mit steigenden Preisen rechnen. Der Grund: Die Mehrwertsteuer auf Speisen steigt in der Gastronomie wieder von sieben auf 19 Prozent an, nachdem sie während der Corona-Pandemie gesenkt und die Regel anschließend verlängert wurde. Die "neue" Mehrwertsteuer ist also nicht unbekannt, war sie doch vor der Corona-Zeit schon an der Tagesordnung, ein alter Kritikpunkt kocht damit aber wieder hoch.
Mehrwertsteuer geht in Restaurants auf 19 Prozent hoch: Dehoga rechnet mit Schließungen
Die Entscheidung der Ampelregierung trifft Gastronomen und viele andere Menschen in Deutschland. Der "Deutsche Hotel- und Gaststättenverband" (Dehoga) schreibt in einer Mitteilung, dass die Anhebung der Mehrwertsteuer auf die ursprünglichen 19 Prozent mit Ablauf des Jahres im "deutschen Gastgewerbe für Empörung" sorgt und "weitreichende Folgen für die gesamte Tourismuswirtschaft im Land haben" wird. Der Aufschrei ist groß, nicht nur im Gewerbe. Für die Menschen in Baden-Württemberg, die in den vergangenen Monaten ohnehin in vielen Lebensbereichen Preissteigerungen hinnehmen mussten, wird ein Restaurantbesuch immer mehr zum Luxus.
Speis und Trank werden nun wohl teurer, retten wird das viele Betriebe aber wohl nicht. Dehoga-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt rechnet damit, dass "rund 2000 weitere Betriebsschließungen in Baden-Württemberg" folgen, nachdem "bereits mehr als 5000 gastgewerbliche Unternehmen im Land während der Corona-Krise aufgeben mussten". Gastronomen in der Region werden die Mehrwertsteuer wohl an Gäste weiterreichen müssen.
Die Senkung der Mehrwertsteuer war befristet und somit war es ebenfalls absehbar, dass sie wieder ansteigt. Zumal dem Staat durch die pandemiebedingte Maßnahme nach Angaben des Bundesfinanzministeriums wohl rund 3,4 Milliarden Euro an Einnahmen fehlen. Zum Jahreswechsel folgt nun also die Erhöhung auf 19 Prozent Mehrwertsteuer, aber: Das gilt nur für Speisen, die im Restaurant gegessen werden. Eine "krasse Fehlentscheidung" laut Dehoga.
19 und sieben Prozent: "Steuerliche Diskriminierung" – Mehrwertsteuersätze führen zu Ungleichheit
Was viele Menschen kaum noch wissen: Schon vor der Corona-Pandemie wurde der Restaurantbesuch mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt, die sogenannten "Take away"-Speisen hingegen nur mit sieben Prozent. Zu diesem Modell kehrt die Gastronomie gezwungenermaßen Anfang 2024 wieder zurück. Eine Dehoga-Forderung aus vergangenen Zeiten ist nun wieder ganz aktuell. "Wir fordern gleiche Steuersätze für alle Speisen", so Daniel Ohl, Geschäftsführer Kommunikation des Landesverbandes Baden-Württemberg, gegenüber der Heilbronner Stimme.
Damit ist auch der Handel gemeint, denn: "Es findet sich ein großes Angebot an verzehrfertigen, verpackten Speisen mit sieben Prozent in den Tiefkühltruhen. Der Gastwirt, der frisch kocht, serviert und spült, muss jedoch 19 Prozent verrechnen." In den Augen des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband ist die unterschiedliche Mehrwertsteuer für Essen eine "steuerliche Diskriminierung" – mit weitreichenden Folgen.
Weitere Probleme der steigenden Mehrwertsteuer in der Gastronomie
Zum einen wird der "Take away"-Bereich immer weiter gestärkt, da er steuerlich begünstigt wird. Heißt auch: Restaurants, die "Essen to go" anbieten, verkaufen gegebenenfalls mehr, da dann nur sieben Prozent anfallen. Generell werden viele Gaststätten in ihrer Existenz gefährdet. Ein weiterer Punkt, den Daniel Ohl gegenüber der Heilbronner Stimme äußert: "Wenn man Nachhaltigkeit als Ziel proklamiert, ist die steuerliche Diskriminierung des Essens im Restaurant der falsche Weg." Dort werde schließlich mit Mehrweg-Tellern aus Porzellan gearbeitet, während Lieferdienste und andere "Take away"-Betriebe viel Müll produzieren.
Auch der soziale Aspekt dürfte zum Problem werden. Dorfgasthäuser dienen schließlich oft als Treffpunkt vieler Menschen. "Es dürfen nicht noch mehr öffentliche Wohnzimmer der Gesellschaft verschwinden“, sagt deshalb auch Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges in einer Mitteilung. Doch Baden-Württembergs Landesverbandsvorsitzender Fritz Engelhardt bleibt kämpferisch: "Das Thema ist nicht abgehakt. Wir sind tief enttäuscht und hoffen darauf, dass diese krasse Fehlentscheidung zu Lasten des gastgewerblichen Mittelstandes spätestens nach der nächsten Bundestagswahl korrigiert werden kann.“ Die findet im Jahr 2025 statt.