Trotz Cannabis-Legalisierung: Kiffen auf Stuttgarter Frühlingsfest verboten
Erwachsene dürfen zwar jetzt Cannabis rauchen. Sie dürfen das aber nur, wenn keine Kinder und keine Jugendlichen dabei sind. Für das Stuttgarter Frühlingsfest hat das Konsequenzen.

Während des Frühlingsfestes in Stuttgart darf auf dem gesamten Gelände am Neckar kein Cannabis geraucht werden. Ein Konsumverbot werde in die Benutzungsordnung für das Frühlingsfest aufgenommen, erklärten die Veranstaltungsgemeinschaft in.Stuttgart und die Stadt am Donnerstag.
Zuvor hatten sich schon die Festwirte gemeinsam darauf verständigt, Kiffen in den Zelten nicht zu erlauben, um vor allem minderjährige Besucherinnen und Besucher zu schützen.
Kiffen auf dem Stuttgarter Frühlingsfest verboten
Das Frühlingsfest richte sich als Veranstaltung ausdrücklich auch an Kinder und Familien, sagte eine Sprecherin von in.Stuttgart. Nach dem neuen Gesetz sei der Besitz und Anbau von Cannabis zwar für alle ab 18 Jahren erlaubt, das Kiffen im Beisein von Minderjährigen aber verboten. Es sei auch im Sinne des Kinder- und Jugendschutzes, den Konsum von Cannabis auf dem Wasen zu untersagen.
Vom 20. April bis 12. Mai sind in diesem Jahr rund 220 Schaustellerbetriebe, Gastronomen und Marktkaufleute beim 84. Frühlingsfest mit dabei. Es galt einst als Auftaktveranstaltung der Schausteller nach der jeweiligen Winterpause. Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben der Veranstalter mehr als 1,4 Millionen Besucherinnen und Besucher auf dem Gelände gezählt.
So sind die Regeln für Cannabis-Konsum auf dem Weindorf Heilbronn
Für den öffentlichen Raum gibt es bereits Regeln, wo und wann in der Öffentlichkeit gekifft werden darf. Ob das auch auf dem Weindorf in Heilbronn gestattet ist, steht auf einem anderen Blatt.
„Wir haben in den entsprechenden Gremien noch nicht aktiv darüber gesprochen, ob es eine Sonderregelung geben wird oder ob über das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände ein Verbot ausgesprochen werden kann und soll, dass Erwachsene in der Öffentlichkeit Cannabis rauchen dürfen“, sagt Steffen Schoch, Geschäftsführer der Heilbronn Marketing GmbH (HMG), auf Stimme-Anfrage. Grundsätzlich werde man sich an die Vorgaben des Ordnungsamts halten, was den Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum betrifft.
„Ob und wo auf unseren Veranstaltungen nach der geplanten Teillegalisierung gekifft werden darf, ist also zurzeit noch unklar“, ergänzt Schoch.


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