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Gilt für 89 Städte und Gemeinden
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Mietpreisbremse bleibt bis Ende 2025 – Landesregierung sichert Schutz für Mieter

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Die baden-württembergische Landesregierung hat die Mietpreisbremse bis Ende 2025 verlängert – betroffen sind 89 Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt. Auch Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist bleiben im Gleichklang bestehen.


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Mieterbund und DGB hatten es angesichts der Mietpreisentwicklung schon seit Monaten gefordert: Jetzt hat die baden-württembergische Landesregierung beschlossen, die zum 30. Juni auslaufende Mitpreisbremse bis zum Jahresende zu verlängern. Nach Informationen unserer Redaktion wurde bei der Kabinettssitzung am Dienstag die Verlängerung auf den Weg gebracht. Nun werden noch die Verbände angehört, von einer nahtlosen Verlängerung der aktuell geltenden Verordnung ohne Veränderung kann indes ausgegangen werden.

Mietpreisbremse gilt in 89 baden-württembergischen Städten und Gemeinden

Die Mietpreisbremse gilt aktuell in 89 baden-württembergischen Städten und Gemeinden und betrifft damit rund ein Drittel der Einwohner des Landes. In Baden-Württemberg liegen allein 16 der bundesweit 30 deutschen Städte mit den höchsten Mieten. Betroffen sind allerdings nicht nur Ballungsräume, auch in kleineren Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt gehen die Mieten steil nach oben. Auch in Heilbronn sind die Preise für Eigentumswohnungen und in der Folge auch die Mietpreise zuletzt weiter angestiegen, wie aus dem Postbank Wohnatlas hervorgeht.

„Mir wäre es viel lieber, wir würden Instrumente wie die Mietpreisbremse nicht brauchen“, sagte die baden-württembergische Wohnungsbauministerin Nicole Razavi (CDU). „Aber das setzt voraus, dass es ein ausreichendes Angebot an Wohnraum gibt. Dafür müssen wir, gemeinsam mit den Kommunen und dem Bund, alles tun.“

Mietpreisbremse: Landesverordnung würde ohne Verlängerung Ende Juni auslaufen

Die entsprechende Landesverordnung würde ohne die Verlängerung Ende Juni auslaufen. Nach bisheriger Regelung erlaubte der Bund den Ländern, Mietpreisbremsen bis Jahresende 2025 zu erlassen. Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag zwar vereinbart, dies um vier Jahre zu verlängern, die genaue Ausgestaltung ist allerdings noch unklar. „Erst wenn dies vorliegt, können wir in Baden-Württemberg entscheiden, ob wir die Mietpreisbremse zu den vorgegebenen Bedingungen über 2025 hinaus verlängern“, sagte Razavi.

Die Mietpreisbremse gibt es in Baden-Württemberg seit November 2015.
Die Mietpreisbremse gibt es in Baden-Württemberg seit November 2015.  Foto: Sebastian Kahnert

Die Mietpreisbremse gibt es in Baden-Württemberg seit November 2015. Sie soll das Ansteigen von Angebotsmieten, also bei Neuvermietung, begrenzen. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt darf demnach die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen. Ausgenommen sind Neubauten, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet wurden, sowie umfassend modernisierte Wohnungen.

Regelungen zur Kappungsgrenze und Kündigungssperrfrist werden auch verlängert

Ebenfalls um jeweils ein halbes Jahr verlängert werden sollen die Regelungen zur Kappungsgrenze sowie zur Kündigungssperrfrist. Die Kappungsgrenze legt fest, dass die Bestandsmieten innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent angehoben werden dürfen, sofern sie dann nicht über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Bundesländer diese Grenze auf 15 Prozent senken. Von dieser Möglichkeit hat Baden-Württemberg Gebrauch gemacht.

Die Kündigungssperrfrist besagt, dass die Mieter einer Wohnung in Deutschland drei Jahre lang Bestandsschutz genießen, wenn die Wohnung nach der Überlassung an die Mieter in Wohneigentum umgewandelt wird. In dieser Zeit darf keine Eigenbedarfskündigung erfolgen. Für Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt können die Länder eine längere Sperrfrist festlegen. In Baden-Württemberg sind dies fünf Jahre.

„Wir werden den zeitlichen Gleichklang von allen drei Instrumenten fortführen“, so Ministerin Razavi. „Dies wird es uns erleichtern, auf das zu reagieren, was die neue Bundesregierung beschließt. Wir in Baden-Württemberg werden dann prüfen und festlegen, wie wir uns dazu verhalten und welche Möglichkeiten und Spielräume, die uns der Bund bietet, wir auch über 2025 hinaus nutzen wollen.“

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