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17-Jähriger besonders auffällig
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Stuttgarter Flüchtlingsfamilie begeht über 150 Straftaten – Abschiebung nicht möglich

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In Stuttgart hat eine syrische Großfamilie über 150 Straftaten begangen. Das kriminellste Familienmitglied ist erst 17 Jahre alt. Warum die Familie trotzdem nicht abgeschoben werden kann. 


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Seit mehreren Monaten macht eine syrische Großfamilie, die in Stuttgart lebt, Schlagzeilen: Über 150 teils schwere Straftaten sollen auf das Konto von kriminellen Mitgliedern aus ihren Reihen gehen. Eine Abschiebung soll nicht möglich sein. Die Heilbronner Stimme hat beim Innenministerium nachgefragt. 

Über 150 Straftaten durch syrische Großfamilie in Stuttgart

Die syrische Familie ist in den Jahren 2015 bis 2020 nach Deutschland eingereist und lebt seither im Norden Stuttgarts. Die Familie besteht aus einem Vater und 13 Kindern. Das Innenministerium listet insgesamt 154 Straftaten auf, die Mitglieder der Familie bislang begangen haben.

Darunter sind mehrere Körperverletzungsdelikte, der Besitz von Kinderpornografie und Diebstahldelikte. Das ist der Antwort des Innenministers Thomas Strobl auf die Kleine Anfrage der AfD bezüglich der Familie zu entnehmen, die der Heilbronner Stimme vorliegt. Die Akte ist lang: Neun der 13 Kinder sollen laut Berichten bereits eine Polizeiakte haben, mehrere Familienmitglieder waren in Haft.

Messerstecherei in Stuttgart: Dieses Familienmitglied ist besonders auffällig

Besonders auffällig ist der 17-jährige Sohn, der binnen zweieinhalb Jahren 34 Straftaten begangen haben soll. Wegen des Verdachts der Beteiligung an einer Messerstecherei mit drei Schwerverletzten sitzt er aktuell in Untersuchungshaft. Sein 19-jähriger Bruder steht wegen versuchten Totschlags unter Anklage.

Der Grund ist ein Vorfall am 30. Juli dieses Jahres. Der 17-Jährige und sein Bruder sollen in der Stuttgarter Innenstadt mit einem Messer auf mehrere Personen eingestochen haben. Bei den Opfern handelt es sich um eine syrisch-türkische Familie. Drei Männer wurden verletzt. Insgesamt gibt es laut Innenministerium drei Tatverdächtige, gegen die wegen des Vorfalls ermittelt wird.

Kriminelle syrische Großfamilie in Stuttgart: Darum ist keine Abschiebung möglich

Trotz der hohen Anzahl an zum Teil schweren Straftaten, die auf das Konto der Familie gehen, ist eine Abschiebung nicht so einfach möglich. Als sie in Deutschland ankamen, wurde ihnen Flüchtlingsschutz gewährt. Wie das Innenministerium angibt, verfügen die Mitglieder über eine gültige oder abgelaufene Aufenthaltserlaubnis.

Diese verlängert sich so lange, bis die Ausländerbehörde ihre Entscheidung getroffen hat. Bei einem Familienmitglied wurde ein Abschiebungsverbot festgestellt, bei einem anderen liegt eine Duldung vor. Eine Abschiebung ist aufgrund der Bleiberechte derzeit demnach nicht möglich. 

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