Verbraucherzentrale und Lidl einigen sich auf einheitliche Preisangabe
Die Verbraucherzentrale hatte gegen Lidl und Penny geklagt. Die Preise in deren Werbung seien unklar. Am Landgericht Heilbronn wurde ein Antrag eingereicht. Nun gibt es eine Einigung.
Der Discounter Lidl und die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg haben sich geeinigt: In der Werbung des Supermarkts der Schwarz-Gruppe muss immer der Preis für alle Kunden des Handelsunternehmens angegeben werden. Und nicht nur der Preis für die Nutzer der firmeneigenen App. „Lidl verpflichtet sich, künftig in allen gedruckten Werbeprospekten bei allen Produkten den Gesamtpreis und den Grundpreis deutlich anzugeben, der für alle Verbraucherinnen und Verbraucher gilt“, teilten die Verbraucherschützer der Deutschen Presse-Agentur mit.
Verbraucherzentrale klagte gegen Lidl wegen unklarer Preise in Werbung
Auslöser des Streits waren demnach das Produkt „Metzgerfrisch Premium Lammlachse in Gewürzmarinade“, das Lidl für 5,50 Euro bewarb – allerdings nur für Nutzer der Lidl-Plus-App. Lediglich ein kleiner, durchgestrichener Preis von 7 Euro habe zusätzlich darüber gestanden. Unklar blieb den Verbraucherschützern zufolge, welcher Preis für Kunden ohne App gilt. Auch der gesetzlich vorgeschriebene Grundpreis wurde nur zum App-Preis angegeben.
Nachdem sich ein Kunde beschwert hatte, mahnten die Verbraucherschützer die Handelskette aus Neckarsulm bei Heilbronn wegen der Preisangabe ab. Lidl gab demzufolge aber keine Unterlassungserklärung ab. Daraufhin erhob die Verbraucherzentrale Klage beim Landgericht Heilbronn. Die Parteien einigten sich aber noch vor der mündlichen Verhandlung. Ähnliche Verfahren gibt es aktuell auch gegen den Discounter Penny und die Supermarktkette Rewe.
Einigung bei Lidl-Werbung: Schwarz-Discounter muss Preis für alle Kunden angeben
Die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt, teilte mit: „Verbraucher müssen auf einen Blick erkennen können, was ein Produkt kostet – egal, ob mit oder ohne App“. Der durchgestrichene Preis sorge nur für Verwirrung und nicht für Transparenz. Mit solcher Werbung missachte der Discounter Vorgaben der Preisangabenverordnung. Eine Sprecherin von Lidl bestätigte den Vergleich. Darüber hinaus wollte sie sich nicht zu dem Verfahren äußern.
In den Apps gehen Kunden und Händler ein Tauschgeschäft ein: Den Kunden winken exklusive Vorteile, wenn sie sich registrieren. Teils sind dann zusätzliche Artikel im Angebot, teils gibt es einen Extra-Rabatt auf reduzierte Produkte. Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was Käufer wollen. Sie können so auch besser auf individuelle Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und das Kaufverhalten beeinflussen.