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Rückruf von Lebensmitteln: Was Verbraucher wissen und beachten sollten

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Immer wieder werden Produkte aus Supermärkten zurückgerufen. Was Kunden beachten sollten und zu was Unternehmen verpflichtet sind, erklärt eine Expertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. 


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Immer wieder rufen Supermärkte Lebensmittel zurück, häufig aufgrund potenziell gesundheitsgefährdender Keime, die bei Kontrollen gefunden wurden. Zuletzt hatte der Discounter Lidl bundesweit eine Rindersalami des Herstellers Wiltmann aufgrund nachgewiesener Krankheitserreger zurückgerufen. Was müssen Kunden berücksichtigen und zu was sind die Unternehmen gegenüber den Kunden verpflichtet? Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.

Zu welchen Kontrollen sind die Lebensmittel-Hersteller verpflichtet, damit entsprechende Mängel entdeckt werden?

„Alle, die an der Herstellungs- und Vertriebskette von Lebensmitteln beteiligt sind, müssen dafür Sorge tragen, dass der Endverbraucher ein sicheres Lebensmittel hat“, erklärt Sabine Holzäpfel, Lebensmittelexpertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Die Hersteller haben die Verantwortung für ihr Produkt und müssen je nach Produktkategorie verschiedene Anforderungen erfüllen. Ein Hackfleisch ist natürlich anders zu bewerten als trockene Nudeln.“ Temperatur, Fremdkörper im Produkt, Hygiene seien typische Kontrollkategorien. 

Was Kunden beachten müssen, die Lebensmittel erworben haben, die zurückgerufen werden, erklärt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Was Kunden beachten müssen, die Lebensmittel erworben haben, die zurückgerufen werden, erklärt Sabine Holzäpfel von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.  Foto: Kunz, Christiana

Es könne trotzdem sein, dass mal etwas durch die eigene Qualitätskontrolle durchrutsche und dann im Handel auftaucht. „Auch der Handel macht ja eine Qualitätskontrolle beim Wareneingang“, sagt Sabine Holzäpfel. Außerdem gebe es noch die risikobasierte Kontrolle der Lebensmittelüberwachung. „Das ist aber eben nur stichprobenartig und kann nicht die eigene Kontrolle ersetzen.“

Zu welcher Kommunikation an die Kunden sind die Lebensmitteln-Unternehmen bei Mängeln verpflichtet?

„Wenn es nur den Verdacht gibt, dass Lebensmittel nicht sicher sind, müssen die Hersteller dafür Sorge tragen, dass die Lebensmittel zurückgerufen werden“, stellt die Expertin klar. Wenn es im Betrieb festgestellt wird, verlässt das Produkt den Betrieb nicht. Ist das Produkt bereits auf dem Weg in den Vertrieb, steht aber noch nicht im Regal, gibt es sogenannte „stille Rückrufe“ oder „stille Rücknahmen“. Hier informiert der Hersteller diejenigen, die er beliefert hat und sorgt dafür, dass das Produkt nicht in den Verkauf kommt.

„Der ungünstigste Fall ist natürlich, wenn es schon im Regal stand und bereits bei den Leuten zu Hause ist. Dann müssen Unternehmen auch die Öffentlichkeit informieren, damit alle wissen, dass eine Gefahr besteht“, sagt Sabine Holzäpfel. Hierzu gebe es beispielsweise Aushänge in den Supermärkten, Zeitungsartikel sowie die Seite „Lebensmittelwarnung.de“, die man auch als App auf sein Smartphone laden kann, wodurch man Nachrichten über aktuelle Rückrufe bekomme. „Das würden wir auch auf jeden Fall empfehlen.“

Wenn eine Gesundheitsgefahr besteht, müssen außerdem die Behörden informiert werden. Im Onlinehandel gibt es noch einmal andere Möglichkeiten. Hier sehe der Hersteller, wo das entsprechende Produkt überall hingegangen sei, wodurch Rückrufe direkt adressiert werden können. 

Lebensmittel-Rückruf: Was ist für betroffene Kunden zu tun, wenn sie ein entsprechendes Produkt zurückgeben wollen?

„Verbraucher haben einen Anspruch auf einwandfreie Ware“, sagt Sabine Holzäpfel. „Deshalb können sie zurückgerufene Lebensmittel auf jeden Fall dort zurückgeben, wo sie sie gekauft haben, brauchen hierfür auch keinen Kassenzettel und haben Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen.“ In einem solchen Fall seien Kunden nicht auf die Kulanz des Händlers oder Herstellers angewiesen, wie es zum Beispiel der Fall wäre, wenn man aus Versehen die falsche Nudelsorte gekauft hat. 

Wer haftet, wenn Schäden durch gefährliche Lebensmittel entstehen?

„Der Hersteller“, erklärt die Expertin. „Oder der Händler, wenn die Gefährdung in dessen Verantwortungsbereich verursacht wurde. “ Wichtig für Verbraucher sei, sich einen Anwalt zu nehmen und sich beraten zu lassen. Beweise und beispielsweise Arztberichte müssen gesichert und dokumentiert werden, um am Ende alles nachweisen und seine Rechte geltend machen zu können. Wenn es um Bakterien geht, könne man beispielsweise beim Arzt eine Stuhlprobe nehmen lassen, um so die Ursache zu beweisen. „Wer den Anspruch geltend machen will, muss im Zweifelsfall den entstandenen Schaden beweisen können.“

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