Landesregierung muss jeden Verdacht ausräumen, das Volksbegehren verzögert zu haben
Das Urteil zum Volksbegehren der FDP für einen kleineren Landtag wirft viele Fragen auf, meint unser Autor.

Die Baden-Württemberger dürfen bald noch mal gegen einen XXL-Landtag unterschreiben. Nachdem das private Volksbegehren wegen zu weniger Unterschriften gescheitert ist, wurde dasselbe Vorhaben der FDP vom Verfassungsgerichtshof nun zugelassen. Die Partei hatte geklagt, weil das Innenministerium die Zulassung zur Unterschriftensammlung abgelehnt hatte.
Die Begründung des Innenministeriums haben die Richter deutlich zurückgewiesen. Der Tenor: Der Gesetzgeber kann sehr wohl gestalten, ob Persönlichkeits- oder Verhältniswahl überwiegen. Explizit haben die Richter klargestellt, dass „hinreichende sachliche Gründe“ dafür sprechen, bei der Landtagswahl die 38 Wahlkreise der Bundestagswahl zu übernehmen.
Wieso lag das Innenministerium derart daneben?
Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das Innenministerium. Dieses hatte abenteuerlicherweise argumentiert, dass die Persönlichkeitswahl an erster Stelle im Gesetzestext steht und deshalb besonders bedeutend sei. Warum lag die Behörde mit ihrer Einschätzung derart daneben?
Sollte die Ablehnung passiert sein, damit das Volksbegehren auf dem Rechtsweg verzögert wird, wäre das ein Skandal. Denn es hat jetzt mehr als ein Jahr gedauert, bis das Urteil gefallen ist.
Aufgegangen wäre der Plan: Selbst wenn das Volksbegehren 770 000 Unterschriften sammelt, gilt eine Änderung des Wahlrechts ein Jahr vor der Wahl als ausgeschlossen. Weitere fünf Jahre wären Pöstchen gesichert, mit Mehrkosten in Millionenhöhe. Diesen Verdacht muss die Landesregierung restlos ausräumen! Sonst nimmt die Demokratie ernsthaften Schaden.

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