Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich: Diese Einrichtungen sind dabei
Mit dem Landesfamilienpass können Familien über 140 Ausflugsziele in Baden-Württemberg kostenlos oder vergünstigt besuchen. Welche Einrichtungen dabei sind und wer die Gutscheine bekommt.
Mit dem „Landesfamilienpass“ erhalten Kinder und ihre Begleitpersonen auch 2026 vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen spannenden Ausflugszielen in ganz Baden-Württemberg. Der Pass und die dazugehörigen Gutscheinkarten sind ab sofort bei den Städten und Gemeinden im Land erhältlich.
Damit können Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt Ausflugsziele wie Tripsdrill, die Wilhelma, das Blühende Barock, Mercedes-Benz-Museum, Römermuseum in Güglingen oder die Blumeninsel Mainau besuchen. Insgesamt gibt es 2026 über 140 Angebote in ganz Baden-Württemberg. Neben dem Landesfamilienpass gibt es außerdem den Heilbronner Familienpass mit zahlreichen Möglichkeiten für einkommensschwache Familien.
Landesfamilienpass 2026 ab sofort erhältlich – an wen richtet sich das Angebot?
Der Pass ist einkommensunabhängig und steht verschiedenen Familienformen offen. Anspruch auf den Landesfamilienpass haben – unabhängig vom Einkommen – Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, Alleinerziehende mit einem kindergeldberechtigenden Kind sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind.
Bis zu fünf Erwachsene können in den Familienpass eingetragen werden, sodass zum Beispiel auch Oma und Opa oder ein Familienbegleiter mit den Kindern unterwegs sein können.
Familien, die Bürgergeld, Wohngeld, Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz erhalten oder kinderzuschlagsberechtigt sind, haben schon mit einem Kind Anspruch.
Heilbronner können die Gutscheinkarte kostenlos online im Digitalen Rathaus auf www.heilbronn.de bestellen. Alternativ gibt es die auch bei den Bürgerämtern – beim Zentralen Bürgeramt ist ein Termin notwendig.
Günstiger oder kostenfrei mit dem Landesfamilienpass: Welche Einrichtungen nehmen teil?
Beim Sozialministerium Baden-Württemberg kann nachgeschaut werden, welche Einrichtungen an dem Landesfamilienpass teilnehmen. Dabei hängt es von dem Ausflugsziel ab, ob der Eintritt kostenlos oder ermäßigt ist. Unter anderem bringt der Familienpass bei folgenden Attraktionen in Baden-Württemberg Ermäßigungen:
- Wilhelma in Stuttgart – Gutschein für Sonderpreis
- Blühendes Barock – Gutschein für Sonderpreis
- Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn
- Europa-Park in Rust
- Ravensburger Spieleland in Tettnang
- Besucherbergwerk Bad Friedrichshall – fünf Euro Ermäßigung
- Mercedes-Benz-Museum und Porsche-Museum in Stuttgart – Gutschein für kostenlosen Besuch
Neu hinzu kommt ab 2026 der Sonderrabatt für Familienpassbesitzer auf die Fahrten mit der „Westbahn“. Familien mit dem Landesfamilienpass erhalten das ganze Jahr über zehn Prozent Rabatt auf den jeweils gültigen regulären Ticketpreis für Reisen innerhalb Deutschlands sowie für internationale Verbindungen. Dafür muss bei der Online-Buchung unter der Rubrik „Vergünstigung“ Familienkarte ausgewählt werden und bei der Kontrolle im Zug der Landesfamilienpass vorgezeigt werden.
Auch ohne Gutschein: Wo es mit dem Landesfamilienpass Ermäßigung gibt
Zahlreiche Einrichtungen können auch ohne Wertmarke kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintrittspreis besucht werden. Hier genügt lediglich die Vorlage des Landesfamilienpasses. Dies gilt beispielsweise für folgende Angebote (Stand 2025):
- Brezelmuseum Erdmannhausen
- Miniaturwelten Stuttgart,
- Schloss Waldburg,
- Biosphärenreservat Schwäbische Alb,
- Schiller-Nationalmuseum,
- Literaturmuseum der Moderne,
- Teilnahme an der Historischen Stadtführung Esslingen,
- Teilnahme an der Stadtführung in Besigheim,
- Kraichtaler Museen,
- Naturkundliches Bildungszentrum Ulm,
- Römermuseum Güglingen,
- die meisten Gedenkstätten und literarischen Museen
Heilbronner Familienpass mit Angeboten für einkommensschwache Familien
Die Stadt Heilbronn ermöglicht außerdem Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Freizeit- und Bildungsangeboten mit dem „Heilbronner Familienpass“. Der Heilbronner Familienpass wird für ein Jahr ausgestellt und umfasst laut der Stadt folgende Leistungen und Vergünstigungen pro Kind:
- 10 kostenlose Besuche der städtischen Freibäder
- 10 kostenlose Besuche der städtischen Hallenbäder
- 2 kostenlose Besuche des Großen Hauses oder der Boxx des Theaters Heilbronn
- 40 Busfahrkarten der städtischen Verkehrsbetriebe
Außerdem gibt es zusätzliche Leistungen bei Vorlage des Heilbronner Familienpasses:
- Ermäßigung auf Gebühren der Städtischen Musikschule Heilbronn
- Ermäßigung der Eintrittspreise im Soleo Hallenbad und Hallenbad Biberach sowie in den städtischen Freibädern
- Urlaubszuschüsse für einen Urlaub im Inland mit der Familie, der mindestens zwölf und höchstens 21 Tage dauert. Urlaubszuschüsse werden nur gewährt, wenn der Urlaub vor Antritt beantragt wurde und nach Beendigung nachgewiesen wird. Die Vordrucke hierzu gibt es bei allen Bürgerämtern.
Wer hat Anspruch auf den Heilbronner Familienpass? Diese Bedingungen gelten
Alle Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in folgenden Familien haben Anspruch auf den Heilbronner Familienpass:
- mit drei und mehr minderjährigen Kindern
- mit nur einem Elternteil und zwei oder mehr minderjährigen Kindern
- mit einem schwerbehinderten Kind
- Familien mit nur einem Kind, sofern sie laufende Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen
Die Familie muss mit Hauptwohnsitz im Stadtkreis Heilbronn gemeldet sein und sich hier mit einem gültigen Aufenthaltstitel aufhalten – eine Duldung oder Gestattung genügen nicht. Das gesamte Nettofamilieneinkommen darf das 1,3-fache der Eck-Regelsätze nach dem SGB II und SGB XII nicht übersteigen. Dabei werden auch die Kaltmiete und Wohngeld berücksichtigt. Die Berechnung der Einkommensgrenze erfolgt bei den Bürgerämtern für jeden Einzelfall.

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