Klage wegen Stunt bei „Wetten, dass...?“ – Samuel Koch will Anerkennung als Arbeitsunfall
Samuel Koch ist seit dem Unfall bei einem Stunt in der Sendung „Wetten, dass...?“ querschnittsgelähmt. Ein Gericht soll darüber entscheiden, ob der Vorfall als Arbeitsunfall gewertet wird.
Es war ein dramatischer Moment der ZDF-Sendung „Wetten, dass..?“: Im Jahr 2010 verunglückte der Autor und Schauspieler Samuel Koch bei einem Stunt in der Fernsehshow. Seither ist er querschnittsgelähmt. Ob der heute 37-Jährige als Wettkandidat der Sendung unfallversichert war, damit befasst sich Ende dieses Monats das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel.
Unfall in TV-Sendung: War Samuel Koch bei „Wetten, dass...?“ versichert?
Wie das BSG mitteilte, beantragte Koch im Jahr 2020, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen. Damit blieb er demnach bei der Berufsgenossenschaft sowie am Sozialgericht Mannheim und beim Landessozialgericht Baden-Württemberg ohne Erfolg. Die Argumentation: Der Versicherungsschutz als Beschäftigter oder „Wie-Beschäftigter“ scheide aus. Koch habe sein sechsköpfiges Wett-Team selbst zusammengestellt und mit ihm den Wettbeitrag organisiert. Er habe als sein eigener Regisseur agiert.

Die Vorinstanzen sahen auch keinen Versicherungsschutz im Ehrenamt gegeben. Koch sei zwar für eine Anstalt des öffentlichen Rechts tätig gewesen. Aber sein Auftritt in der Sendung sei hauptsächlich durch sein eigenwirtschaftliches Interesse motiviert gewesen, sein Können zu präsentieren und bekannt zu werden. Dagegen legte Koch Revision ein.
Stunt bei „Wetten, dass...?“ – Samuel Koch seither querschnittsgelähmt
In der Fernsehshow „Wetten, dass..?“ hatte Koch gewettet, mit Sprungstiefeln im Vorwärtssalto nacheinander fünf ihm entgegen fahrende Pkw zunehmender Größe überwinden zu können. Darüber schloss er laut dem BSG mit dem ZDF einen Mitwirkendenvertrag ohne Bezahlung. In der Livesendung am 4. Dezember 2010 stürzte der damals 23-Jährige bei dem Salto über das vierte Fahrzeug und zog sich eine Querschnittslähmung zu.
Der 2. Senat des BSG will den Fall am 24. September verhandeln. Erst im März 2025 ist Samuel Koch nach Eppingen gekommen und hat einen Vortrag gehalten.