Wirt in Esslingen
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Rechnung splitten verbieten: Dürfen Restaurant-Betreiber das?

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Der Gastronom Salvatore Marrazzo will in seinem Esslinger Restaurant „Accanto“ das getrennte Bezahlen unterbinden. Aber kann er einfach so Rechnung splitten verbieten?

Von red/dpa

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Der Esslinger Gastronom Salvatore Marrazzo hat durch einen Hinweis in seinem Schaufenster Schlagzeilen gemacht: Wegen des großen Aufwands werden in seinem italienischen Restaurant „Accanto“ keine Rechnungen mehr gesplittet

Der Restaurant-Betreiber erklärt allerdings, dass es sich nicht um ein striktes Verbot handelt. Sagen Gäste bereits vor der Bestellung Bescheid, können die bestellten Speisen und Getränke direkt auf unterschiedliche Rechnungen geschrieben werden. Denn laut Marrazzo seien vor allem Gruppen, die sich darüber streiten, wer nun was bezahlt, das Problem.

Keine getrennte Rechnungen: Darf ein Gastronom Splitting verbieten?

Für den Wirt ist klar, dass er im Recht ist. Gegenüber der „Esslinger Zeitung“ sagte er: „Wir als Restaurant dürfen bestimmte Zahlungsmodalitäten festlegen.“ Ist das Vorgehen von Marrazzo rechtlich in Ordnung?

Salvatore Marrazzo weist die Gäste seines italienischen Restaurants "Accanto" in Esslingen darauf hin, dass es hier keine getrennten Rechnungen gibt.
Salvatore Marrazzo weist die Gäste seines italienischen Restaurants "Accanto" in Esslingen darauf hin, dass es hier keine getrennten Rechnungen gibt.  Foto: David Pichler

„Pauschal darf eine getrennte Bezahlung nicht verboten werden, denn es kommt darauf an, wer was bestellt hat“, sagt Heike Silber von der Verbraucherzentrale. „Rein rechtlich schließt jeder Gast seinen eigenen Vertrag mit dem Wirt ab und muss deshalb auch nur das bezahlen, was er oder sie bestellt.“

Kein Verbot von getrennten Rechnungen – wie der Esslinger Gastronom Splitting dennoch unterbinden kann

In Gruppen bestelle in der Regel jeder und jede das Essen und müsste somit auch nur diese Speise bezahlen. Bei Getränken sei das anders. Oft werde gemeinsam Mineralwasser oder Wein bestellt, sagt Silber. „Genau genommen müsste die Person das Getränk bezahlen, die oder der es bestellt hat.“

Um Ärger und Debatten aus dem Weg zu gehen, empfehlen die Verbraucherschützer deshalb den Esslinger Weg auf freiwilliger Basis. Gäste sollten schon bei der Bestellung klarstellen, ob in der Gruppe oder einzeln bezahlt wird, wie Silber sagt. „Wenn feststeht, dass einzeln bezahlt wird, dann kann die Bedienung die Bestellungen zuordnen und es erleichtert die Abrechnung.“

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