Das Landeskommando Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart repräsentiert die Bundeswehr gegenüber der Landesregierung in der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Es berät aber auch zivile Behörden mit Blick auf die Fähigkeiten der Bundeswehr im Hilfeleistungsfall und nimmt auch Aufgaben der Bundeswehr in der Fläche wahr. Das Landeskommando ist die oberste territoriale Kommandobehörde der Bundeswehr in Baden-Württemberg. Giss führt es seit etwas über einem Jahr.
Drohnensichtungen nehmen zu: „Höchste Zeit, dass jetzt schnell Gesetze kommen“
Baden-Württembergs oberster Soldat, Landeskommandeur Michael Giss, spricht sich mit Blick auf Drohnensichtungen für eine engere Zusammenarbeit von Polizei und Militär aus.
Drohnensichtungen nehmen zu, am Münchner Flughafen beispielsweise musste deshalb Anfang des Monats mehrfach der Betrieb eingestellt werden. Doch wie kann dagegen vorgegangen werden? Baden-Württembergs oberster Soldat, Landeskommandeur Michael Giss, drängt angesichts einer Zunahme der Drohnensichtungen auf eine engere Zusammenarbeit von Polizei und Militär.
Drohnensichtungen nehmen zu: „Höchste Zeit, dass jetzt schnell Gesetze kommen“
„Es ist höchste Zeit, dass jetzt schnell Gesetze kommen, damit Polizei und Bundeswehr zusammenarbeiten, sich gegenseitig helfen und zügig gegen die Bedrohung vorgehen können“, sagte er dem SWR. Die Gefahr ginge nicht zwingend etwa von russischen Soldaten aus, sondern von sogenannten Wegwerfagenten, die womöglich auch Sprengstoff an eine Drohne bauen könnten.
„Man muss wissen, dass es hier Menschen gibt, die haben keine russische Uniform an, aber sie handeln so, als würden sie eine tragen“, sagte der Kapitän zur See und ergänzte später: „Wenn wir nicht schnell genug sind und bis dahin nicht die Fähigkeiten haben, dann fällt so ein Ding mal über einem Funkhaus oder über einer Kaserne ab“, sagte Giss.
Der Südwesten sei zwar bereits gut aufgestellt. Es liege allerdings noch ein weiter Weg vor dem Land, um ausreichend gegen eine Bedrohung aufgestellt zu sein. „Wenn ich ein Bild zeichnen darf: Baden-Württemberg steht gut in den Startlöchern, jetzt können wir loslaufen – den Marathon“, sagte Giss.
Militär darf Drohnen nicht abschießen – allgemeine Gefahrenabwehr Sache der Landespolizei
Bislang sind die Zuständigkeiten bei der Drohnenabwehr nach Angaben des Verteidigungsministeriums gesetzlich klar geregelt. Allgemeine Gefahrenabwehr ist demnach Sache der Landespolizeien. Die Bundespolizei ist für Flughäfen und Bahnhöfe zuständig, die Bundeswehr ist für die Abwehr militärischer Angriffe und den Schutz der eigenen Liegenschaften. Außerdem kann sie im Rahmen der Amtshilfe um Unterstützung gebeten werden, etwa wenn die Polizei im Einzelfall nicht genügend Mittel oder Kräfte hat.
Drohnen physisch abwehren darf die Bundeswehr bisher nicht. Deshalb soll das Luftsicherheitsgesetz nach Angaben von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) in Kürze geändert werden, so dass sie auch außerhalb ihrer Liegenschaften auf jede erdenkliche Art und Weise bis hin zum Laser auf Drohnen einwirken kann.
Das Bundeskabinett hatte zuvor zudem den Entwurf für ein neues Bundespolizeigesetz beschlossen, das neben Befugnissen zur Drohnenabwehr eine deutliche Ausweitung der Kompetenzen der Bundespolizei vorsieht.