Doppelgängerin-Mordprozess in Ingolstadt – Plädoyers erwartet
Der Tatort lag in einem Wald zwischen Massenbachhausen und Fürfeld. Am Landgericht Ingolstadt geht heute der Prozess um den Doppelgängerin-Mord, bei dem einer Frau offenbar ihr Aussehen zum Verhängnis wurde, weiter.
Es war ein Geschehen von extremer Brutalität, und noch heute lässt die gesamte Tat viele Menschen fassungslos zurück. Eine 23 Jahre alte Algerierin, die zuletzt offenbar in Eppingen lebte, war im August 2022 mutmaßlich von einer Frau aus Ingolstadt zum Opfer ihres perfiden Mordplans auserkoren worden.
Am 16. Januar begann am Landgericht Ingolstadt der Prozess gegen die tatverdächtige Deutsch-Irakerin Schahraban K. (25) und ihren Komplizen. Der Vorwurf lautet gemeinschaftlicher Mord aus Heimtücke.
Doppelgängerinnen-Mordprozess in Ingolstadt: Plädoyers werden erwartet
Die Staatsanwaltschaft sollte ursprünglich am Dienstag darlegen, zu welchen Schlüssen sie in dem seit fast einem dreiviertel Jahr andauernden Prozess kommt. Anders als erwartet kam es aber nicht zum Plädoyer: Das Gericht befasste sich erneut mit Anträgen der Verteidigung. Nun sollen die Plädoyers am 8. Oktober beginnen.
Angeklagt sind die 25 Jahre alte Deutsch-Irakerin Schahraban K. und der etwa gleichaltriger Kosovare Sheqir K.. Die beiden sollen eine der Angeklagten ähnlich sehende 23-jährige Frau aus Eppingen getötet haben. Die junge Frau wurde mit mehr als 50 Messerstichen getötet, ihre Leiche wurde im Auto der Angeklagten in Ingolstadt gefunden. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Angeklagten unter anderem Mord vor.
Anklage sah gezielte Suche im Internet
Laut Anklagevorwurf hatte die Angeklagte die Doppelgängerin gezielt im Internet gesucht und zu einem Treffen überredet. Sie wollte demnach den Tod der Frau, um selbst als tot zu gelten - und nach familiären Verwerfungen ein neues Leben zu beginnen.
Von den verschiedenen Prozessbeteiligten gibt es aber unterschiedliche Versionen, was sich zugetragen haben könnte.
Andere Version der Tat

Einem psychiatrischen Gutachter gegenüber, der von der Verteidigung der Frau hinzugezogen worden war, schilderte die Angeklagte eine Version der Tat, die im Wesentlichen ihrer Aussage zum Auftakt des Prozesses entspricht.
Demnach hatte der angeklagte Mann die 23-Jährige umgebracht. Die beiden Angeklagten seien zusammen nach Eppingen an den Wohnort der Getöteten gefahren, wo der Angeklagte die Frau abholte und mit ins Auto der Angeklagten steigen ließ.
In einem Wald zwischen Massenbachhausen und Fürfeld habe er auf die Frau eingeschlagen, schilderte die Angeklagte laut dem im Gericht verlesenen Gutachten. Sie selbst sei nicht mehr in der Lage gewesen, klar zu denken und zu handeln. Schließlich habe der Mann die 23-Jährige erstochen. Gründe für sein mutmaßliches, von der Angeklagten so geschildertes Vorgehen wurden nicht klar. Der Mann selbst schweigt in dem Prozess.
Laut dem von den Anwälten initiierten Gutachten war die Frau zum Tatzeitpunkt durch die Vorfälle so stark beeinträchtigt, dass sie als vermindert schuldfähig gelten kann. Ein anderer vom Gericht bestellter Gutachter hatte dem Vernehmen nach keine verminderte Schuldfähigkeit gesehen.
Belastung für den Vater als Nebenkläger
Die Verteidiger des angeklagten Mannes hatten zuletzt die These in den Raum gestellt, dass die Frau an schwarze Magie geglaubt haben könnte - und damit ihre Ehe retten wollte. Dazu wiederum wäre, so die These, womöglich ein Opfer notwendig gewesen. Kryptische Briefe sollten unter Umständen ein Indiz dafür sein.
Bei einem Antrag der Verteidiger des Mannes ging es darum, diese Briefe, die im Auto der Angeklagten gefunden wurden, auf Fingerabdrücke und DNA-Spuren zu untersuchen. Die DNA-Analyse fehlte bisher und soll nun voraussichtlich am nächsten Dienstag vorgelegt werden - der Grund für die weitere Verzögerung des Verfahrens.
Nebenkläger ist der Vater der Getöteten, er war nach Angaben seiner Anwältin zu Beginn selbst in den Prozess gekommen, hatte dies dann aber nicht mehr durchgestanden. Für ihn werde die Länge des Verfahrens zur Tortur.